WICKEDE (RUHR) / KREIS SOEST.
An „Halloween“ – in der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November – ziehen Kinder und Jugendliche traditionell von Haus zu Haus und fordern „Süßes oder Saures“. Wer beim Klingeln der verkleideten Gruppen nicht öffnet, weil er nicht zu Hause ist oder nicht gestört werden will, dem spielen die Minderjährigen und Heranwachsenden zur Strafe oft einen Streich. Damit aus dem harmlosen Streich aber keine Straftat wird, zeigt die Polizei die Grenzen zur unbeabsichtigten Sachbeschädigung auf. Denn so mancher für die jungen Täter vermeintlich „lustige“ Streich ist für die Geschädigten kein harmloses Kavaliersdelikt.