Jungen Mann in Abwesenheit zu Geldstrafe verurteilt
WICKEDE (RUHR) / WERL. Zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen à 10 Euro, also insgesamt 300 Euro, sowie zur Übernahme der Verfahrenkosten wurde am heutigen Freitagmorgen (27. Oktober 2017) ein 19-jähriger Mann aus Echthausen von Jugendrichterin Jodaitis vor dem Amtsgericht in Werl verurteilt. Den Strafbefehl erließ Jodaitis in Abwesenheit des Angeklagten, der nicht zur Verhandlung erschienen war. Rechtsgültig wird das Urteil allerdings erst, wenn der Heranwachsende keinen Einspruch erhebt.