Rathaus weist auf Änderungen im Passrecht hin
WICKEDE (RUHR). Mit dem heutigen 1. Januar 2021 sind in der Bundesrepublik Deutschland neue Regelungen im Passrecht in Kraft getreten. Darauf weist die Gemeindeverwaltung Wickede (Ruhr) hin. Unter anderem erhöhen sich die Gebühren für die Ausstellung eines Personalausweises von bislang 28,80 Euro auf nunmehr 37,00 Euro. Dafür entfallen allerdings Zusatzgebühren für das Einschalten der eID-Funktion mittels eines in der Karte eingebauten elektronischen Chips, mit dem sich Nutzer seit 2017 auch online im Internet ausweisen können, sowie das Neusetzen der sogenannten "PIN" (Personal Identification Number) und der Aufhebung der Sperrung der Online-Ausweisfunktion . Neu ist mit dem Jahreswechsel auch, dass Kinderreisepässe und deren Verlängerungen nur noch für die Gültigkeitsdauer von maximal zwölf Monaten von den Behörden ausgestellt werden dürfen.