WICKEDE (RUHR) / KREIS SOEST. Zum Bildungs- und Teilhabepaket gehört auch ein pauschaler Finanzzuschuss für persönlichen Schulbedarf in Höhe von 70 Euro im August und von 30 Euro im Februar. Die Kreisverwaltung Soest empfiehlt bis zu 25 Jahre alten Schülern, die einen Anspruch auf Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben, frühzeitig einen Antrag zu stellen, um von der Förderung passend zum Schuljahresbeginn nach den Sommerferien profitieren zu können.