Nach räuberischem Diebstahl: Dingfest gemachte Täterin sofort wieder auf freiem Fuß und flüchtig

19. Juli 2016

WICKEDE. Zwei der Täter entfliehen am Schützenfestmontag (11. Juli 2016) mit einer geringen Bargeld-Beute aus dem Blumengeschäft von Friedhelm Koerdt am Wickeder Marktplatz. Da dessen Ehefrau Carola Koerdt den Trickdiebstahl des Trios jedoch früh genug durchschaut hat, gelingt es ihr die dritte Komplizin der Bande im Laden einzusperren und die Polizei zu Hilfe zu rufen (wir berichteten).

Die Polizei nimmt die Diebin daraufhin kurz in Gewahrsam und stellt deren Personalien fest. Es handelt sich um eine „16-jährige Rumänin ohne Wohnsitz in Deutschland“. – Die Fahndung nach den zwei flüchtigen Tätern verläuft ohne Erfolg.

Inobhutnahme durch das Jugendamt des Kreises Soest

Aus dem Polizeigewahrsam wird die straffällige minderjährige Rumänin schnell vom Jugendamt des Kreises Soest in Obhut genommen, will sagen: die kommunale Behörde kümmert sich um die vorläufige Aufnahme und Unterbringung des Mädchens in einer entsprechenden Betreuungseinrichtung für Jugendliche.

Auf Nachfrage von „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“ erklärte ein Sprecher des Kreises Soest allerdings kurz darauf, dass die minderjährige Täterin die Unterbringungseinrichtung quasi sofort wieder verlassen habe und „abgetaucht“ sei.

Vergebliche Kraftanstrengung des Opfers, um eine Täterin dingfest zu machen

Die Kraftanstrengung der Wickeder Floristin Carola Koerdt beim Festhalten der rumänischen Trickdiebin dürfte damit wohl umsonst gewesen sein. – Nicht aber der räuberische Trickdiebstahl des Trios, welches flüchtig und im Besitz des erbeuteten Bargeldes ist.

Fehlendes Verständnis für ein solches Vorgehen

Was bleibt, ist die Frage, was den deutschen Bürgern das „Jedermannsrecht“ nützt, einen Straftäter auf frischer Tat vorläufig festzunehmen und der Polizei zu übergeben, wenn kommunale oder staatliche Stellen solche „Gauner“ dann in offene Unterbringungseinrichtungen verbringen, die ihnen eine sofortige Flucht vor dem Gesetz und strafrechtlichen Konsequenzen für ihr schändliches Verhalten ermöglichen. – Juristen, Jugendamtsmitarbeiter und anderes Fachpersonal mögen dies vielleicht verstehen, die meisten Opfer und Normalbürger allerdings wohl eher nicht!

Und noch eine weitere Frage müsste durch vorgesetzte Stellen oder Aufsichtsbehörden geklärt werden: Haben in diesem Fall die handelnden Polizisten, Juristen und Jugendamtsmitarbeiter wirklich ihre Pflicht als Staatsdiener erfüllt? Oder haben sie es sich vielleicht etwas zu leicht gemacht?

Als neutraler Beobachter hat man jedenfalls das Gefühl, dass hier Täterschutz scheinbar vor Opferschutz steht. Denn mit logischem Menschenverstand war die Flucht der minderjährigen rumänischen Diebin ohne Wohnsitz in Deutschland doch klar absehbar.

Im Sinne des Jugendschutzes war diese Maßnahme ebenfalls nicht. Denn vermutlich steht die 16-jährige inzwischen wieder unter dem negativen Einfluss ihrer kriminellen Begleiter oder anderer Drahtzieher.

ANDREAS DUNKER für „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“


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11. Juli 2016 · Räuberischer Diebstahl im Blumengeschäft | wickede.ruhr HEIMAT ONLINE

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