Verhandlung vor dem Schwurgericht: Horror-Paar aus Höxter wegen Mordes angeklagt

23. September 2016

WICKEDE (RUHR) / HÖXTER / PADERBORN. „Kaum ein Kriminalfall der vergangenen Jahre hat so viel Entsetzen ausgelöst“ schrieb die Deutsche Presse-Agentur (DPA). Die Qualen und das Martyrium, welches die weiblichen Opfer im sogenannten „Horror-Haus von Höxter“ erlitten haben, sind für normale Menschen wohl kaum vorstellbar. – Für zwei Frauen führten die Folgen der bestialischen Folter offenbar schlussendlich zum Tode. Eine davon war Susanne F., die als Kind und Heranwachsende in Wickede (Ruhr) lebte (wir berichteten).

Die zuletzt von dem beschuldigten Duo misshandelte und an den daraus resultierenden Verletzungen verstorbene Susanne F. (41) wuchs in einer Pflegefamilie in Wiehagen auf und ging in Wickede zur Schule (wir berichteten am 4. Mai 2016 exklusiv darüber).

Erst durch ihren Tod geriet das Täterpaar aus Höxter-Bosseborn in den Fokus polizeilicher Ermittlungen, die schnell gruselige Geschichten von mehreren grausam gequälten Gewaltopfern zu Tage förderten.

Staatsanwaltschaft hat jetzt Anklage wegen Mordes erhoben

Die Staatsanwaltschaft Paderborn hat deshalb am Mittwoch (21. September 2016) beim Landgericht Paderborn eine Anklage wegen zweifachen „gemeinschaftlichen Mordes durch Unterlassung“ gegen Wilfried W. und seine Ex-Ehefrau Angelika B. erhoben.

Bei der Beantragung der Untersuchungshaft vor zirka sechs Monaten lautete der Tatvorwurf  noch „Totschlag“.

Obwohl sich die zuvor körperlich und psychisch maltretierten Opfer in einem lebensbedrohlichen Zustand befanden, hätte das Paar ihnen nicht geholfen und die zwei Frauen bewusst sterben lassen, hieß es jetzt.

Strafmaß bei einer Verurteilung zwischen drei Jahren und „lebenslänglich“

Durch die Mordanklage läge das Strafmaß bei einer Verurteilung der Angeklagten im Sinne der Staatsanwaltschaft nicht unter drei Jahren und reiche bis „lebenslänglich“, erklärte Pressesprecher Bernd Emminghaus vom Landgericht Paderborn am gestrigen Donnerstag (22. September 2016) im Gespräch mit „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“.

Prozessauftakt voraussichtlich Ende Oktober 2016

Als Vorsitzender Richter könnte Emminghaus auch einer Schwurgerichtskammer mit zwei weiteren Berufsrichtern sowie zwei Schöffen vorstehen, welches den Aufsehen erregenden Fall voraussichtlich ab Mittwoch, 26. Oktober 2016, verhandeln soll.

Dabei hat das Gericht angesichts des komplizierten Sachverhaltes bereits jetzt etwa zehn Verhandlungstage  angesetzt, so dass sich das Verfahren mindestens bis Ende Januar 2017 hinziehen wird. Eventuell könnte der Prozess aber auch deutlich länger dauern, so Emminghaus, da das Gericht nur einmal pro Woche tage.

Bereits jetzt zirka 2.000 Blatt umfassende Aktenberge

Neben dem rechtsmedizinischen Gutachten zur Todesursache der beiden Frauen – darunter Susanne F. aus Wickede-Wiehagen – habe die Justiz auch psychiatrische Gutachten der Beschuldigten in Auftrag gegeben.

Bereits jetzt umfassten die Akten bezüglich der Vorfälle im „Horror-Haus von Höxter“ schätzungsweise rund 2.000 Blatt, hieß es.

Frage nach der Rolle der Beteiligten ist im Prozess zu klären

Oberstaatsanwalt Ralf Meyer hatte kürzlich im Gespräch mit „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“ erklärt, dass sich die Angeklagte Angelika B. geständig eingelassen habe. Sie sehe sich als Täterin und Opfer von Wilfried W. zugleich. Diesem schreibt sie eine Hauptschuld bei der sadistischen Mißhandlung der anderen Frauen zu, die dieser bislang abstreitet. – Im Verfahren wird nun zu klären sein, welche Rolle die einzelnen Beteiligten bei den unzähligen grausamen Straftaten spielten und wer der eigentliche Haupttäter bei dem angeklagten Duo ist.

ANDREAS DUNKER für "wickede.ruhr HEIMAT ONLINE"


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Polizei und Presse vor dem "Horror-Haus von Höxter" FOTO: ARCHIV
Polizei und Presse vor dem "Horror-Haus von Höxter" FOTO: ARCHIV