Bewässerung aus Bachläufen und Flüssen für die trockenen Felder

19. Oktober 2016

KREIS SOEST. Die Land- und Forstwirtschaft wartet dringend auf ergiebige Regenfälle, da der Boden auf Grund des wenigen Niederschlages in den vergangenen Wochen ausgetrocknet ist. Die Bäume in den Wäldern und die Pflanzen auf den Feldern „dürsten“ nach Wasser. – Deshalb stellt sich für manchen Landwirt aktuell die Frage, ob er einfach aus natürlichen Fließgewässern in der Nähe seiner Äcker und Wiesen das notwendige Nass zur Bewässerung seiner Pflanzen schöpfen oder pumpen darf.

Norbert Hurtig als Sachgebietsleiter „Wasserwirtschaft“ des Kreises Soest stellte zur Verwendung von Wasser aus Bächen und Flüssen deshalb jetzt klar: „Erlaubnisfrei ist lediglich eine Entnahme, um das Vieh zu tränken!“

Pegelstände haben neue Niedrigmarken erreicht

Seiner Ansicht nach ist dieser Hinweis insbesondere notwendig, da die Pegelstände im Vergleich zum Oktober 2015 neue Niedrigmarken erreicht haben. „Viele kleine Gewässer sind bereits trocken gefallen. Es gibt erste Meldungen von Fischsterben auf Grund von zu wenig Wasser“, sagt Norbert Hurtig.

Demgegenüber stehe das verständliche Verlangen der Landwirte, ihre Felder zu bewässern, um gegebenenfalls sogar die Ernte damit zu retten.

Wasserentnahme: Wo, wieviel und wie lange?

Grundsätzlich spräche daher auch nichts gegen eine Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern. Angesichts des derzeitigen Niedrigwasserstandes, müsse man eine Genehmigung aber genau prüfen, hieß es seitens der Kreisverwaltung.

„So ist es wichtig zu klären, wieviel wo und wie lange entnommen werden soll“, betont Hurtig.

Jeder, der zum Zwecke der künstlichen Beregnung oder anderweitigen Bewässerung Wasser aus einem öffentlichen Fließgewässer entnehmen möchte, brauche grundsätzlich eine Erlaubnis. so der Experte. Für Bäche regele dies der Kreis Soest als „Untere Wasserbehörde“ und für die Flüsse Ruhr und Lippe die Bezirksregierung Arnsberg als „Obere Wasserbehörde“.

Eine Garantie für einen positiven Bescheid gäbe es aber nicht.

Ungenehmigte Entnahmen werden geahndet

Deshalb lautet Norbert Hurtigs dringender Appell, sorgsam mit der wertvollen Ressource Wasser umzugehen und sich rechtzeitig mit den Behörden in Verbindung zu setzen, wenn Wasser aus Bächen oder Flüssen entnommen werden soll.

Und er warnt auch: „Werden ungenehmigte Entnahmen entdeckt, werden diese auch entsprechend geahndet.“

ANDREAS DUNKER für "wickede.ruhr HEIMAT ONLINE"

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Wasser für Tiertränken darf von der Landwirtschaft aus Bächen und Flüssen entnommen werden. ARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER
Wasser für Tiertränken darf von der Landwirtschaft aus Bächen und Flüssen entnommen werden. ARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER