Enkel mit Großmutter wegen gewerbsmäßiger Gaunereien im Internet angeklagt

7. November 2016

WICKEDE (RUHR) / ARNSBERG. War die 70-jährige Großmutter aus Wickede ein Teil des Gauner-Duos – oder hat der 26-jährige Enkel die alte Dame nur schamlos ausgenutzt? – Die Arnsberger Staatsanwaltschaft jedenfalls geht davon aus, dass die Beschuldigte M. dem vermeintlichen Haupttäter B. bei einigen Taten seiner immensen Betrügereien immerhin „Hilfe geleistet“ haben soll.

Deshalb wird in einem Prozess vor der „Großen Strafkammer“ des Landgerichtes Arnsberg am morgigen Dienstag, 8. November 2016, nicht nur gegen den Enkel sondern auch gegen dessen Großmutter eine entsprechende Anklage erhoben werden. Dabei wirft die Staatsanwaltschaft zumindest dem Hauptangeklagten – nämlich dem jungen Mann – „gewerbsmäßigen Betrug“ vor.

Pressesprecher Richter Daniel Langesberg ging im Gespräch mit „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“ am heutigen Montag (7. November 2016) davon aus, dass rund hundert Zeugen vernommen werden müssten, wenn sich die Angeklagten nicht schnell geständig einließen. Deshalb habe man auch bereits acht Fortsetzungstermine für das Verfahren geplant.

Die Staatsanwaltschaft lege den Angeklagten im Alter von 26 Jahren und von 70 Jahren insgesamt rund 80 Betrügereien zur Last, so das Gericht. Dabei solle es pro Tat um Geldwerte zwischen 150 und 300 Euro gehen, so Langesberg.

Nicht vorhandene Smartphones im Internet verkauft

In den Jahren von 2013 bis 2015 solle der Angeklagte B. in Wickede und andernorts über Verkaufsplattformen im Internet unter anderem „Smartphones“ (Mobiltelefone) in gewerbsmäßigem Umfang verkauft haben, die er gar nicht besaß. Mit den von den Käufern in Vorkasse gezahlten Geldern solle er sich eine illegale Einnahmequelle in beträchtlichem Umfang verschafft haben.

Zudem solle der Angeklagte B. bei weiteren Betrügereien auch Verkäufer von Smartphones veranlasst haben,  ihre Mobiltelefone an die Anschrift der Angeklagten M. – seiner Großmutter – zu übersenden.

In einer Mitteilung der Pressestelle des Landgerichtes Arnsberg zum Prozess heißt es des weiteren: „Die Angeklagte M. soll dem Angeklagten B. bei einigen Taten Hilfe geleistet haben.“

Reisefreiheit durch Untersuchungshaft eingeschränkt

Außerdem soll der Wickeder noch Reisen über das Internet gebucht haben, die er antrat aber nie bezahlte.

Inzwischen soll die Reisefreiheit des vermeintlichen Betrügers übrigens sehr eingeschränkt sein. Denn laut Richter Langesberg sitzt der Wickeder aktuell in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt.

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ARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER
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