Verfahren wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung vorläufig eingestellt

23. Februar 2017

WICKEDE / WERL. Trotz des Tatvorwurfes der gemeinschaftlichen gefährlicher Körperverletzung gegen zwei angeklagte Männer aus Wickede durch die Arnsberger Staatsanwaltschaft wurde am heutigen Donnerstag (23. Februar 2017) das Strafverfahren gegen die beiden vorläufig eingestellt. Das Amtsgericht Werl machte allerdings eine Zahlung von jeweils 400 Euro unter Anrechnung eines eventuellen Schmerzensgeldanspruches der vermeintlichen Täter an den Geschädigten zur Auflage.

Einzelrichterin Patricia Suttrop begründete die vorläufige Einstellung des Strafverfahrens mit einer zu aufwändigen Beweisaufnahme und der offenen Frage, ob es sich eventuell auch um Notwehr gehandelt haben könnte.

In einem rund 10-minütigen Rechtsgespräch hinter verschlossenen Türen des Richterzimmers stimmten Staatsanwaltschaft, Nebenkläger und Verteidigung der Lösung ohne weitere Beweisaufnahme zu.

Eigentlich sollte in der anberaumten Hauptverhandlung eine offenbar heftige Schlägerei aufgearbeitet werden, die sich am 18. Dezember 2015 in Wickede ereignet hatte.

Dabei soll der 45-jährige Angeklagte das Hauptopfer und seine Ehefrau verprügelt und zusammengetreten haben. Der 29-jährige Mittäter soll später sogar noch nach dem Kopf des bereits am Boden liegenden Opfers getreten haben.

Die massive Gewalteinwirkung hatte mehrere Brüche im Unterschenkel und im Knöchel eines Beines sowie eine Platzwunde am Auge des Opfers zur Folge, wie entsprechende ärztliche Diagnosen offenbar zeigten.

CARINA WESTERWELLE und ANDREAS DUNKER für "wickede.ruhr HEIMAT ONLINE"

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ARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER
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