Gegendarstellung zu unserem Beitrag vom 1. Dezember 2017 zu „Feuerwehr-Einsatz in der Flüchtlingsunterkunft …“

8. Dezember 2017

WICKEDE (RUHR). Nachstehend veröffentlichen wir eine Gegendarstellung von Herrn Lazaros Siakos, einem Schichtleiter des Sicherheitsdienstes "Kötter Security" an der "Zentralen Unterbringungseinrichtung" (ZUE) für Flüchtlinge in Wimbern. Am 1. Dezember 2017 hatten wir dazu unter dem Titel "Feuerwehr-Einsatz in der Flüchtlingsunterkunft: Mitarbeiter von ,Kötter Security‘ will Bildberichterstattung verhindern" einen Beitrag veröffentlicht.

Am 1. Dezember 2017 war ich als Mitarbeiter der Firma Kötter Security als Schichtleiter im Einsatz in der zentralen Unterbringungseinrichtung in Wimbern. Dort hatte sich ein Fehlalarm ereignet und die Bewohner der Einrichtung mussten evakuiert werden. Vor Ort waren unter anderem Vertreter der Bezirksregierung. Herr David von der Bezirksregierung wies mich an, eine Person daran zu hindern, Aufnahmen von den Bewohnern und Mitarbeitern der Einrichtung zu fertigen.

Die Person, ein Herr Andreas Dunker, konnte sich nicht als Pressevertreter ausweisen. Darüber hinaus befand sich Herr Andreas Dunker unmittelbar in der Auffahrt der Einrichtung. Dadurch behinderte er Rettungskräfte, die vor Ort eintrafen. Ich bat Herrn Andreas Dunker unter Hinweis auf die Anordnung der Bezirksregierung, Aufnahmen von den Bewohnern und Mitarbeitern der Einrichtung zu unterlassen und zudem auch die Einfahrt zu räumen, damit Rettungskräfte nicht behindert werden sollten.

Keineswegs habe ich Herrn Dunker untersagt, grundsätzlich Fotos zu fertigen. Es wurde Herrn Dunker nur erklärt, dass von den Bewohnern und Mitarbeitern selbst keine Aufnahmen gefertigt werden sollten, da dies zum Schutze der Personen notwendig ist.

Herr Andreas Dunker reagierte aber frech und aufbrausend und war nicht bereit, meinen Anordnungen Folge zu leisten.

Vor diesem Hintergrund habe ich Herrn Dunker dann darauf hingewiesen, dass eine Klärung durch die Polizei notwendig werden würde. Ich hatte zwischenzeitlich auch Unterstützung durch einen Arbeitskollegen.

Herr Andreas Dunker äußerte sich unter anderem mit den Worten: „Lernt erst einmal die deutschen Gesetze.“

Nachdem ich angekündigt hatte, polizeiliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, suchte Herr Andreas Dunker dann plötzlich das Weite.

Eine Bedrohung, Nötigung oder Behinderung der freien Berichterstattung ist folglich keineswegs erfolgt.

Gegen meinen ausdrücklichen Willen hat Herr Dunker zudem ein Foto von mir gefertigt.

Wie ich im Nachhinein erfahren habe, gab es keine Absprache zwischen Herrn Dunker und der Bezirksregierung in Arnsberg.

Hagen, 6. Dezember 2017

Lazaros Siakos



Redaktionelle Stellungnahme zur obigen Gegendarstellung von Herrn Lazaros Siakos:

Die Veröffentlichung einer Gegendarstellung ist eine zwingende Pflicht nach dem Landespressegesetz Nordrhein-Westfalen, Paragraf 11. Die Gegendarstellung ist auch dann zu veröffentlichen, wenn die darin enthaltenen Tatsachen nicht bewiesen beziehungsweise unwahr sind. Die Redaktion bleibt weiterhin bei ihrer Darstellung. Hierzu wird auch auf die veröffentlichten Bilder in unserem ursprünglichen Beitrag verwiesen, die für sich sprechen.

Hier der Link zu unserem ursprünglichen Beitrag:

1. Dezember 2017: Feuerwehr-Einsatz in der Flüchtlingsunterkunft: Mitarbeiter von „Kötter Security“ will Bildberichterstattung verhindern | wickede.ruhr HEIMAT ONLINE