Silvester: Beim Feuerwerk auf Prüfzeichen und Regeln achten

29. Dezember 2017

WICKEDE (RUHR). "Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hände von Kindern und dürfen nur an Silvester und Neujahr gezündet werden. Behalten Sie Ihre Kinder im Auge und weisen sie sie auf die möglichen Gefahren hin!" warnt die Polizei in diesen Tagen, nachdem es in der Vergangenheit immer wieder zu verheerenden Unfällen in Folge von unsachgemäßem Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen gekommen ist. Und auch die Bezirksregierung Arnsberg gibt wichtige Hinweise, damit es beim Verkauf und beim Abbrennen der Feuerwerkskörper keinen Ärger gibt.

Der Verkauf der Feuerwerkskörper ist alljährlich nur in der Zeit zwischen dem 29. und 31. Dezember erlaubt. Wenn dieser Zeitraum in einem Jahr mit einem Wochenende zusammenfällt, ist der Verkauf auch bereits ab dem 28. Dezember erlaubt. Für Verkauf und Lagerung größerer Mengen an Feuerwerkskörpern gelten strenge gesetzliche Sicherheitsvorschriften.

Abbrennen von Feuerwerkskörpern nur am Silvester- und Neujahrstag erlaubt

Verwendet werden dürfen Böller und Raketen nur am Silvester- und Neujahrstag (31. Dezember / 1. Januar). In der restlichen Zeit des Jahres, also zwischen dem 2. Januar und dem 30. Dezember, gilt hingegen ein generelles Verbot von nicht eigens behördlich genehmigten Feuerwerken.

Wer zum Jahreswechsel nicht auf das traditionelle Brauchtum verzichten und Böller und Raketen zünden will, sollte allerdings einige Sicherheitshinweise beachten, um Unfälle zu vermeiden: 

"Hände weg von Feuerwerkskörpern ohne Zulassung, sonst sind am Ende Ihre Hände weg", warnt Klaus Dreisbach von der Bezirksregierung Arnsberg. Er weis, worauf Verbraucher achten sollten: "Die wichtigsten Merkmale sind das CE-Zeichen und die Registriernummer, beispielsweise 0589-F2-1234 (0589 steht für die Prüfstelle, F2 für die Feuerwerkskategorie 2 und 1234 als fortlaufende Nummer)."

Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hände von Kindern

"Feuerwerkskörper der Kategorie 2 gehören nicht in die Hände von Kindern, sondern dürfen nur an Personen über 18 Jahre abgegeben werden. Auch das Feuerwerk der Kategorie 1 darf nur an Personen ab 12 Jahre verkauft werden", so Klaus Dreisbach.

Und auch für den Gebrauch von ganzen Feuerwerks-Batterien mit Mehrschuss-Funktionen geben die Experten wichtige Tipps: Diese Batterien sollten auf jeden Fall so sicher aufgestellt werden, dass sie nicht umfallen durch die Wucht der ersten Schüsse umfallen können. "Einmal angezündet, lassen sie sich nicht mehr stoppen!"

Hinweise zum sicheren Gebrauch von Feuerwerkskörpern findet man in den aufgedruckten Gebrauchsanleitungen, die immer in deutscher Sprache sein sollte.

Warnung vor dem Aufsammeln nicht explodierter Feuerwerkskörper

Besonders gefährlich ist das Aufsammeln nicht explodierter Böller. Hier sind die Zündschnüre meist komplett abgebrannt, sodass ein weiterer Zündversuch meist zur sofortigen Explosion führt.

"Brot statt Böller": Das eigene Geld nicht sinnlos in die Luft jagen

Mit der humanitären Aktion "Brot statt Böller" ruft das evangelische Hilfswerk "Brot für die Welt" aber auch immer wieder zum Jahreswechsel dazu auf, sein Geld nicht sinnlos in die Luft zu jagen - sondern die selbe Summe oder einen Teil des Geldes lieber für einen guten Zweck zu spenden, wie beispielsweise die Bekämpfung der Armut und des Hungers in der Welt.

Der Spaß an dem Feuerwerk sei nur kurz, die Investition des gesparten Geldes in ein gutes Werk aber langfristig und nachhaltig, heißt es. Denn die Stimmung einer Silvester-Party steige nicht mit der Zahl der abgefeuerten Knaller.

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ARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER
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