Erneute Anklage gegen „dörflichen Drogen-Dealer“

13. September 2018

WICKEDE / SOEST. „Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (BTM) in nicht geringer Menge“ wirft die Arnsberger Staatsanwalt einem einschlägig vorbestraften 57-jähriger Mann aus Wickede vor. Weil der Angeklagte noch unter Bewährung aus einem vorherigen Strafverfahren steht sowie scheinbar Wiederholungs- und Fluchtgefahr besteht, erließ das Gericht einen Haftbefehl, der am 23. April 2018 von der Polizei in der Ruhrgemeinde vollstreckt wurde. Seitdem sitzt der als „dörflicher Drogen-Dealer“ bekannte Hartz-IV-Empfänger in der Justizvollzugsanstalt in Hamm in Untersuchungshaft. – Am heutigen Donnerstag, 13. September 2018, um 9.15 Uhr steht nun eine Hauptverhandlung in Strafsachen vor dem Amtsgericht Soest in Saal 2 gegen den Beschuldigten an.

Die Verhandlung findet vor dem Schöffengericht unter Vorsitz des hauptberuflichen Richters Marc Gährken und mit zwei Laienrichtern statt, da bei einem Schuldspruch in diesem Prozess von einem erhöhten Strafmaß mit Freiheitsentzug ohne Bewährung für den notorischen Drogen-Dealer gerechnet werden muss.

ANDREAS DUNKER für "wickede.ruhr HEIMAT ONLINE"


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25. April 2018: Trotz einer Bewährungstrafe immer wieder Drogen-Delikte – Dörflicher Drogen-Dealer erneut in Wickede dingfest gemacht

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ARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER
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