Drei Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung für Diebstahl einer Tafel Schokolade

27. Juni 2019

WICKEDE (RUHR). Zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung wurde am heutigen Donnerstagmorgen (27. Juni 2019) ein 31-jähriger Mann aus Wickede verurteilt. Die ihm vorgeworfene Straftat – den Diebstahl einer Tafel Schokolade im Wert von 2,19 Euro – hatte der Angeklagte zuvor eingeräumt. – Gegen das Urteil von Richterin Patricia Suttrop kann der Wickeder binnen einer Woche noch Berufung oder Revision einlegen. Erst dann wird die Strafe rechtskräftig.

Was war geschehen? Am 18. März 2019 hatte der polizei- und gerichtsbekannte Kleinkriminelle in der Filiale des Netto-Marken-Discounts am Waltringer Weg die Tafel Schokolade gestohlen und war dabei von einem Ladendetektiv erwischt worden. Das Unternehmen hatte daraufhin Strafanzeige erstattet.

Da der Wiederholungstäter gerade erst kurz zuvor einen Strafbefehl für ein anderes Vergehen erhalten hatte und eine Vielzahl von einschlägigen und erheblichen Vorverurteilungen verzeichnet sind, sah Richterin Patricia Suttrop auch keine positive Sozialprognose für den Angeklagten mehr und verhängte daher in der heutigen Hauptverhandlung die relativ hohe Strafe von drei Monaten ohne Bewährung für den Diebstahl der geringwertigen Sache.

Zwei Wachtmeister des Amtsgerichtes Werl hatten den 31-Jährigen übrigens zur Verhandlung in Handschellen vorgeführt. Denn wegen eines Diebstahls mit Waffen verbüßt der Wickeder aktuell in der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne eine sechsmonatige Haftstrafe.

Ansonsten gehören zu den Delikten des Kleinkriminellen bereits Beleidigung, Betrug, Diebstahl, mehrfacher Drogenbesitz und Sachbeschädigung.

Und so kann auch mal ein kleiner Ladendiebstahl mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten ohne Bewährung enden.

ANDREAS DUNKER für "wickede.ruhr HEIMAT ONLINE"

ANZEIGE
ANZEIGE
Amtsgericht Werl ARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER
Amtsgericht Werl ARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER