Fahrlehrer und Grundschulrektorin aus Wickede nehmen Stellung

22. August 2019

WICKEDE (RUHR) / KREIS SOEST. Das war „das“ Thema im Kreis Soest am gestrigen Mittwoch (21. August 2019): Ein achtjähriger Junge fuhr in der Nacht ganz allein am Steuer des Pkw’s seiner Mutter über mindestens acht Kilometer durch Soest und auf die Autobahn 44 in Fahrtrichtung Dortmund. Kind und Kraftfahrzeug blieben bei dieser ungewöhnlichen und gefährlichen „Spritztour“ zum Glück unversehrt.

Die Meinungen über den außergewöhnlichen Fall waren dabei ganz unterschiedlich: Sie reichten vom Respekt über das fahrerische Talent des Knirpses über Horror-Szenarien eines möglichen Verkehrsunfalls mit dem Kind am Steuer des Kraftfahrzeugs bis hin zu Kopfschütteln über die scheinbar mangelnde Sorgfaltspflicht der Erziehungsberechtigten.

Wir haben deshalb mit einigen professionellen Experten aus Wickede (Ruhr) über die Geschichte gesprochen.

In 50 Jahren als Fahrlehrer so etwas noch nicht gehört

Werner Deisting (72), der 2019 genau 50 Jahre beruflich als Fahrlehrer tätig ist, kann sich zwar an Teenies erinnern, die schon illegal Auto gefahren sind, hat aber so etwas noch nie von einem Kind im Grundschulalter gehört.

Normal seien die Jungen und Mädchen im Alter von acht Jahren körperlich ja noch nicht einmal so groß, dass sie vom Fahrersitz aus über’s Lenkrad schauen und zeitgleich Fußpedale wie Gas und Bremse bedienen könnten, wundert sich Deisting. Der Soester Junge müsse da offenbar schon sehr groß gewachsen sein.

Vater glaubt nicht, dass sein Sohn überhaupt auf eine solche Idee käme

Sein Schwiegersohn Marc Wildschütte (41), seit 13 Jahren schon Fahrlehrer und selbst Vater eines gleichaltrigen Jungen, sagte gegenüber „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“: „Ich habe selbst einen 8-jährigen Sohn, der käme von selbst nie darauf alleine mit dem Auto zu fahren!“

Als Kinder mit einem Kraftfahrzeug in der Nacht eine Strecke von zirka acht Kilometern über dunkle Straßen zu fahren, sei schon eine motorisch enorm reife Leistung und zugleich erschreckend, meinte Wildschütte. Der Junge müsse „ein Ausnahmetalent“ sein und scheinbar schon Erfahrungen im Führen von Pkw gehabt haben. Man könne nur froh sein, dass kein schlimmes Unglück während der Fahrt passiert sei.

Die meisten Fahrschüler trauen sich anfangs nicht auf die Autobahn

Heutzutage beginne der Fahrschulunterricht in der Regel frühestens ab Mitte des 16. Lebensjahres, um dann mit 17 Jahren im Rahmen des „Begleitenden Fahrens“ selbst am Lenkrad eines Autos zu sitzen, berichtete Wildschütte im Gespräch mit „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“. Zuvor gebe es zwölf Grundunterrichtseinheiten und zwei Technikstunden für die angehenden Führerscheininhaber sowie in der Regel mindestens 16 praktische Fahrstunden. Die meisten Schüler seien absolute Fahranfänger und trauten sich am Anfang nicht auf eine Autobahn.

Bei solch einem autoverrückten Kind hätten die Eltern eine besondere Sorgfaltspflicht und dürften ihre Kraftfahrzeuge nicht für ihre Kinder zugänglich lassen, meint Marc Wildschütte.

Neben der Erinnerung an die Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten, mahnte der Fahrlehrer und Vater: Kinder und Jugendliche dürften auch auf privatem Grund nicht zu früh ans Steuerrad eines Pkw's gelassen werden.

In Wickede gab es auch schon illegale minderjährige Autofahrer

Mitbewerber Winfried Brunberg von der gleichnamigen Fahrschule in Wickede, erinnert sich, dass es in Wickede in der Vergangenheit schon einen Fall gegeben habe, wo ein minderjähriger Sprössling in einer Silvesternacht mit dem Auto seiner Eltern spazieren gefahren sei. Bei Jugendlichen käme so etwas immer wieder mal vor. Allerdings handele es sich dabei normal nicht um Grundschulkindern, sondern Heranwachsende, die den Erhalt des eigenen Führerscheins scheinbar nicht abwarten könnten. Brunberg verwies zudem auf mögliche Versicherungsprobleme bei Unfällen.

Was sagt im Schadensfall eigentlich die Versicherung?

Der seit 30 Jahren tätige Versicherungskaufmann Bernd Gerlach von der Wickeder Provinzial-Geschäftsstelle, meint, dass sei wahrlich keine Situation, die alltäglich vorkomme. Vermutlich greife bei möglichen Fremdschäden in einem ähnlichen Fall aber erst einmal die Haftpflichtversicherung des Autos des Unfallverursachers.

Juristen müssten dann vermutlich über mögliche Regressforderungen an den Fahrzeughalter oder die Erziehungsberechtigten entscheiden, so Gerlich.

Sind Eltern wegen mangelnder Aufsichtspflicht haftbar?

Ebenso wie Kriminalhauptkommissar Holger Rehbock von der Pressestelle der Kreispolizeibehörde Soest, meint der Wickeder Versicherungsfachmann, dass Eltern wahrscheinlich erst einmal nicht für ein solches Verhalten ihrer unmündigen Kinder verantwortlich gemacht werden könnten. Denn sie müssten mit so etwas nicht rechnen, sofern nicht schon eine entsprechende Vorgeschichte in ähnlicher Art bekannt sei. Beim ersten Mal kämen die Eltern vermutlich mit dem eigenen Schrecken davon und würden nicht bestraft.

Wie sagt eine Grundschullehrerin zu dem Verhalten des Achtjährigen?

Rektorin Delia Heck von der Melanchthon-Grundschule, die in ihrem Berufsalltag als Lehrerin ständig mit Kindern in diesem Alter zu tun hat, erklärte auf Nachfrage unseres lokalen Nachrichten-Portals „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“: „Unfassbar! Wie unglaublich tragisch hätte dies für Unschuldige und den achtjährigen Jungen enden können.“ Und weiter: „Ich wäre bei meinen – inzwischen erwachsenen – Töchtern nie auf die Idee gekommen, den Autoschlüssel unter Verschluss zu halten, weil ich Sorge vor einer unerlaubten Spritztour gehabt hätte.“


Fazit: So sehr die Geschichte aus Soest im ersten Moment auch lustig klingen mag und so sehr man oberflächlich betrachtet auch die vermeintlichen motorsportlichen Leistungen des talentierten Jungen bewundern mag, wirklich witzig war das nicht und verharmlosen sollte man den Vorfall ebenfalls nicht. Denn die nächtliche „Spritztour“ mit einer Spitzengeschwindigkeit von scheinbar bis zu 140 Stundenkilometern auf der Autobahn hätte ebenso mit einigen Verletzten oder gar Toten im Straßenverkehr enden können.

Und es ist schon grob fahrlässig, einem unreifen Kind überhaupt zu zeigen, wie ein Kraftfahrzeug gestartet wird und wie man es fährt.

Bei einem solch „autoverrückten“ Jungen wie dem Soester sollten Fahrzeugbesitzer ihre Pkw-Schlüssel sicherlich zudem nicht so leicht zugänglich aufbewahren.

Deshalb gilt für Erziehungsberechtigte und Fahrzeughalter ebenso wie alle Kinder, Jugendliche und Erwachsene ohne Fahrerlaubnis: Bitte nicht nachmachen, denn das hätte auch ganz schlimm enden können!


ANDREAS DUNKER für „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“

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