Wickeder Paar soll für unnötiges Leid von Tieren verantwortlich sein – Haltung von Pferden soll untersagt werden

24. Januar 2020

WICKEDE / ENSE. Wegen wiederholter Tierquälerei hat die Arnsberger Staatsanwaltschaft zwei Pferdehalter angeklagt. Dem Paar – einem 51-jährigen Mann und seiner 45 Jahre alten Ehefrau – aus Wickede wird vorgeworfen in zwei Fällen gemeinschaftlich „einem Wirbeltier länger anhaltende und sich wiederholende erhebliche Schmerzen/Leiden zugefügt zu haben“. Dies ist nach dem Tierschutzgesetz eine Straftat. – Die Wickeder Beschuldigten sollen angeblich mehrere Pferde im Bilmer Grund in Ense nur unzureichend betreut und versorgt haben, heißt es. Und auch das unnötige Leiden eines Ponys wird dem Paar parallel zur Last geworfen. – Der Strafprozess soll am kommenden Donnerstag, 30. Januar 2020, um 13 Uhr im neuen Gebäude des Werler Amtsgerichtes an der Soester Straße in Werl stattfinden.

Bei einer Überprüfung der Pferdehaltung der Wickeder in Bilme hätten die zuständigen Behörden am 4. Mai 2018 offenbar zehn unzureichend versorgte Pferde auf einer Weide aufgefunden, wo keine Futtergrundlage und kein frisches trinkbares Wasser vorhanden gewesen sei, erklärte das Amtsgericht Werl auf Anfrage unseres lokalen Nachrichten-Portals „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“ am heutigen Freitag (24. Januar 2020). Die lebenden Tiere seien offensichtlich ausgehungert gewesen. – Ein weiteres Pferd namens „Dubai“ sei sogar tot aufgefunden worden.

Pferd „Dubai“ durch mangelnde Nachbehandlung und Pflege verendet

Wie die Ermittlungen ergeben hätten, sei „Dubai“ am 23. April 2018 kastriert worden. – „Die nötige Nachbehandlung und Pflege durch die Angeschuldigten erfolgte indes nicht“, wirft die Staatsanwaltschaft Arnsberg den Angeklagten vor. Ein pathologischer Befund hätte ergeben, dass das Pferd dadurch „länger anhaltende, sich wiederholende erhebliche Schmerzen“ hätte erleiden müssen und scheinbar infolge der mangelnden Pflege und medizinischen Versorgung nach dem Eingriff verendet sei.

Notleidendes erkranktes Shetland-Pony ebenfalls nicht medizinisch versorgt

In einem zweiten Fall habe der Angeklagte am 27. Januar 2019 in Werl an eine Frau ein Shetland-Pony übergeben, welches ebenfalls unterversorgt gewesen sei. Dabei habe er die Dame ausdrücklich angewiesen „keinen Tierarzt hinzuzuziehen“.

Kurz nach der Übergabe an die Frau musste das Pferd schließlich auf Grund einer „Schlundverstopfung“ durch einen Soester Tierarzt eingeschläfert werden.

CVUA: Kräfteverfall des Tieres durch verschiedene Krankheiten

Durch das westfälische Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) wurde im Rahmen einer Sektion ein Kräfteverfall des Tieres durch verschiedene Krankheiten festgestellt.

Unter anderem solle das Tier nicht entwurmt worden sein und nicht behandelte Erkrankungen des Gebisses hätten dazu geführt, dass das Pferd nicht genügend Nahrung aufnehmen konnte.

Außerdem sei post mortem eine akute Huferkrankung festgestellt worden, die als Notfall einer sofortigen Behandlung bedurft hätte.

Pony erlitt länger anhaltende und sich wiederholende Schmerzen und Leiden

Die Staatsanwaltschaft folgert daraus: „Die Angeschuldigten unterließen die notwendige Versorgung und Behandlung des Ponys, wodurch es zu den genannten chronischen Prozessen mit erheblichen, länger anhaltenden, sich wiederholenden Schmerzen und Leiden des Tieres kam.“

Arnsberger Staatsanwaltschaft hält Wickeder Paar für ungeeignet Pferde zu halten und zu betreuen

Die Staatsanwaltschaft ist daher auch der Ansicht, dass die zwei Angeklagten aus Wickede ungeeignet sind, um Pferde zu halten oder zu betreuen.

Als Beweis nennt die Anklage die bereits vorliegende Einlassung der Angeschuldigten sowie Aussagen von Zeugen und Befunde von Veterinärmedizinern.

ANDREAS DUNKER für „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“

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SYMBOLFOTO: ANDREAS DUNKER
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