Korrektur einer Falschmeldung nach neueren Erkenntnissen

6. Februar 2020

WICKEDE. „Kind von anfahrendem Pkw angefahren“ – hieß es in einer ersten Meldung an die Leitstelle der Kreispolizeibehörde Soest am heutigen Donnerstag (6. Februar 2020) gegen 15.30 Uhr. Und Pressestelle der Polizei gab die Nachricht von dem vermeintlichen Verkehrsunfall und einem „leicht verletzten Kind“ kurz nach dem Eintreffen von Streifenwagen und Rettungsdienst an der Oststraße so auch an unser lokales Nachrichten-Portal „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“ weiter. – Eine Anwohnerin, die uns auf den Fall aufmerksam gemacht hatte, bestätigte den Unfall ebenfalls und schilderte ihre Erkenntnisse vor Ort.

Am heutigen Donnerstagabend erhielt unsere Redaktion dann allerdings die Rückmeldung aus den Reihen der Einsatzkräfte, dass die Geschichte sich ganz anders zugetragen hätte und ein Sprecher der Leitstelle des Kreises Soest bestätigte dies dann nochmals ganz offiziell auf telefonische Nachfrage.

Tatsächlich sei man anfangs von einem Verkehrsunfall, sprich einer Kollision zwischen einem Pkw und einem Kind ausgegangen, welches angeblich durch den Zusammenprall mit dem Fahrzeug leicht verletzt worden sei, hieß es.

Die weiteren Befragungen des 11-jährigen Jungen aus Menden und der Zeugen hätten jedoch schnell ergeben, dass es keinen Zusammenstoß zwischen dem Kind und einem auf der Straße befindlichen Pkw gegeben hätte.

Vielmehr habe sich der Fall wie folgt abgespielt: Eine Pkw-Fahrerin habe mit ihrem Auto auf der Oststraße angehalten, um drei Jugendliche über die Fahrbahn zu lassen. Danach sei das Auto wieder langsam angefahren und habe sofort wieder abgebremst, da noch ein Junge mit etwas Abstand hinterher dem Trio hergerannt sei.

Der Junge habe die Gefahrensituation offenbar auch selbst erkannt und abrupt abgestoppt. Dabei sei er ohne Fremdverschulden hingefallen.

Nach Begutachtung des zur Hilfe gerufenen Rettungsdienstes und eine Befragung durch Beamten der Polizei sei der Schüler schließlich an seine Mutter übergeben worden, die inzwischen benachrichtigt worden war.

Da es kein Fremdverschulden bei dem Sturz des Jungen gab, handelt es sich nicht um einen Verkehrsunfall. Denn der Fall des Kindes stand in keinem Zusammenhang mit dem Fahrverhalten der Frau am Steuer des Pkw's.

ANDREAS DUNKER für „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“


ANMERKUNG DER REDAKTION:

Wir bitten um Entschuldigung für die vorherige Falschmeldung, die so auf Grund der uns – teilweise auch aus offizieller Quelle – vorliegenden Fehlinformationen zustande gekommen ist.

Da unsere Redaktion äußersten Wert auf die Wahrheit und die journalistische Sorgfaltspflicht legt, haben wir den Sachverhalt oben nochmals ausführlich richtig gestellt.

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