Das sollten Eltern von Kindergarten-Kindern jetzt wissen

15. März 2020

KREIS SOEST. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat in Folge der sich auch in Deutschland ausbreitenden Coronavirus-Pandemie in den letzten Tagen weitreichende Verordnungen zur Einschränkung des öffentlichen Lebens erlassen. Ziel der Regierung ist es die Infektionskrankheit einzudämmen beziehungsweise ihre schnelle Verbreitung zu verlangsamen. Betroffen sind davon neben den geschlossenen Schulen insbesondere die Kindertageseinrichtungen zur Betreuung von Jungen und Mädchen, die noch nicht im schulpflichtigen Alter sind (wir berichteten). Neben den normalen Kindergärten gehören dazu auch heilpädagogische und andere Einrichtungen sowie Tagespflegeangebote. Sie alle unterliegen laut Erlass der NRW-Landesregierung ab dem morgigen Montag, 16. März 2020, einem grundsätzlichen Betretungsverbot. Hierzu haben das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf und die Kreisverwaltung in Soest mit dem zuständigen Jugendamt am heutigen Sonntag (15. März 2020) nochmals konkrete Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte mitgeteilt.

Der Kreis Soest weist insbesondere auf die Verpflichtung aller Eltern und Erziehungsberechtigten hin, selbst eine Betreuung ihrer Kinder außerhalb der Kindertageseinrichtungen sicherzustellen, ob im Familienverbund oder durch gegenseitige Unterstützung. Dabei wird dringend von einer Betreuung der Kinder durch Großeltern abgeraten, da ältere Menschen zu den Risikogruppen für die Coronavirus-Erkrankung zählten und somit besonders gefährdet seien.

"Ab Montag sind Eltern damit vor neue Herausforderungen gestellt, da zunächst davon auszugehen ist, dass diese Regelung bis zum 19. April 2020 gilt", hieß es seitens der Kreisverwaltung.

Betreuungsangebot für Kinder unverzichtbarer Berufstätiger in "unentbehrlichen Schlüsselpositionen"

Laut Erlass solle aber eine Betreuungsmöglichkeit für Kinder angeboten werden, deren Eltern oder Erziehungsberechtigte in so genannten "unentbehrlichen Schlüsselpositionen unverzichtbar" seien und die trotz Bemühungen keine andere Betreuungsmöglichkeiten fänden, betonte die Soester Kreisverwaltung.

Für die Angehörige welcher Berufsgruppen die Ausnahmegenehmigung mit der Not-Betreuung in den Kindergärten und so weiter gilt, konkretisierte das NRW-Familienministerium in einem Rundschreiben:

– Mitarbeiter zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung – einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz)

– Mitarbeiter der medizinischen Gesundheitsversorgung und Pflege

– Mitarbeiter in der Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe

– Mitarbeiter zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Infrastruktur (Energie- und Wasserversorgung, Müllentsorgung, Öffentlicher Personennahverkehr [ÖPNV] und Telekommunikation)

– Mitarbeiter aus der Lebensmittelversorgung

– Mitarbeiter, deren Tätigkeit zur Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung sowie der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient

Auch "Schlüsselpersonen" dürfen Not-Betreuung nur in bestimmten Fällen nutzen

Allerdings dürfen diese so genannten "Schlüsselpersonen" ihre Kinder auch nur zur Not-Betreuung bringen, wenn sie alleinerziehend seien oder beide Elternteile parallel in den vorgenannten "Schlüsselpositionen" arbeiten müssten, heißt es. Bis Mittwoch, 18. März 2020, solle von den betroffenen Berufstätigen außerdem eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers beziehungsweise ihrer Dienststelle beigebracht werden, dass sie in "Schlüsselpositionen" tätig und unabkömmlich seien.

Zudem weist das Familienministerium darauf hin, dass natürlich Kinder nicht in die Betreuungseinrichtungen gebracht werden dürften, wenn sie Krankheitssymptome aufwiesen oder wissentlich in Kontakt zu infizierten Personen gekommen seien oder sich in einem Coronavirus-Risikogebiet aufgehalten hätten. – In diesen Fällen gelte für die Kinder eine 14-tägige häusliche Quarantäne.

Kreis-Jugendamt will in Notsituationen individuelle Lösungen anbieten

"Mit den Trägern von Kindertagesbetreuungsangeboten haben wir bereits telefonisch verabredet, den Erlass gemeinsam bestmöglich umzusetzen und für Notlagen individuelle Lösungen zu finden", erklärte Gudrun Hengst als Leiterin des Soester Kreisjugendamtes am heutigen Sonntag (15. März 2020). "Daher werden alle Einrichtungen ab  Montag weiter ansprechbar sein. Die Fachkräfte sind vor Ort."

Das Kreisjugendamt und die Jugendämter der Städte koordinierten die Not-Angebote der Kindertageseinrichtungen. Hengst: "Es ist eine besondere Lage, die nur mit unseren gemeinsamen Anstrengungen bewältigt werden kann."

ANDREAS DUNKER für "wickede.ruhr HEIMAT ONLINE"

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Der kommunale Max-und-Moritz-Kindergarten der Gemeinde Wickede (Ruhr) in Echthausen ARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER
Der kommunale Max-und-Moritz-Kindergarten der Gemeinde Wickede (Ruhr) in Echthausen ARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER