Landrätin Eva Irrgang: „… nehmen Sie die Lage ernst. (…) Beschränken Sie Ihre sozialen Kontakte auf ein Minimum."

16. März 2020

KREIS SOEST. Der Krisenstab der Kreisverwaltung Soest appelliert an die Bevölkerung, alle Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus einzuhalten und umzusetzen. „Es handelt sich um eine Pandemie. Das bedeutet, dass etwa zwei Drittel der Deutschen mit dem Virus in Kontakt kommen werden“, verdeutlicht Kreisdirektor Dirk Lönnecke als Leiter des Krisenstabes. „Wir müssen mit aller Energie zusehen, dass das Virus sich nicht so exponentiell verbreitet, dass es unser hiesiges Gesundheitssystem in kritischer Weise belastet.“

Deshalb sei es das erklärte Ziel des Krisenstabes, durch konsequente Umsetzung der eingeleiteten und der künftigem  Maßnahmen die Erkrankungskurve in die Länge zu ziehen, um in allen Bereichen des öffentlichen Lebens die Handlungsfähigkeit sicherzustellen.

Mit persönlichem Beitrag ältere und vorerkrankte Mitbürger schützen

Landrätin Eva Irrgang formuliert einen eindringlichen Appell: „Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger im Kreis Soest, nehmen Sie die Lage ernst. Wir erleben eine Ausnahmesituation, in der jeder gefragt ist. Beschränken Sie Ihre sozialen Kontakte auf ein Minimum. Dadurch schützen Sie mit einem ganz persönlichen Beitrag vor allem unsere älteren Mitbürgerinnen und  Mitbürger im Kreis Soest, aber auch Menschen mit Vorerkrankungen. Jeder hat angesichts der Lage eine große persönliche Verantwortung. Daraus ergeben sich viele Einschränkungen für das eigene Leben und Verhalten. Diese müssen wir alle in diesen Tagen hinzunehmen. Wenn wir das gemeinsam schaffen, ist das ein großherziges Zeichen von Solidarität.“

„Kontaktreduzierenden Maßnahmen“ betreffen öffentliches und wirtschaftliches Leben

Durch Erlass des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) in Düsseldorf zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen ab dem heutigen Montag und morgigen Dienstag (16. / 17. März 2020) müssen nahezu alle Freizeit-, Sport-, Unterhaltungs- und Bildungsangebote im Land eingestellt werden. Außerdem müssen alle so genannten „Amüsierbetriebe“ wie Bars, Clubs, Diskotheken, Spielhallen, Theater, Kinos und Museen schließen.

Keine Sport- und Freizeit-Aktivitäten in Einrichtungen und Gruppen mehr

Die bereits vom Kreis empfohlene Schließung von Sportstätten und Schwimmbädern wird durch Fitness-Studios und Saunen erweitert.

Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sind nicht mehr gestattet.

Apotheken, Banken, Drogerien, Lebensmittel-Einzelhandel usw. bleiben geöffnet

Die Versorgung von Lebensmitteln, Bargeld, Bekleidung, Medikamenten und Dingen des täglichen Bedarfs bleibt im Kreis Soest weiterhin sichergestellt durch Öffnung von Banken und Einzelhandel  – insbesondere Lebensmittelgeschäften – sowie  Apotheken und Drogerien.

Strenge Auflagen für Gaststätten, Restaurants und Hotels

Gaststätten und Restaurants sowie Hotels werden an strenge Auflagen gebunden, die eine Verbreitung des Corona-Virus verhindern sollen. Für Gaststätten und Restaurants gilt beispielsweise eine Registrierung mit Kontaktdaten der Besucher, eine Reglementierung der Besucherzahl, ein Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Tischen sowie Aushänge mit Hinweisen zu richtigen Hygienemaßnahmen.

Zutritt zu Einkaufszentren wird stark reglementiert

Der Zutritt zu Einrichtungshäusern und Einkaufszentren, „Shopping-Malls“ oder „Factory-out-lets“ soll nur zur Deckung des dringenden Bedarfs unter strengen Auflagen erlaubt sein – nicht zuletzt auch um zu vermeiden, dass sich nach der Schulschließung die jungen Menschen mit mehr Freizeit hier in größeren Gruppen versammeln.

Keine Durchführung normaler Veranstaltungen mehr

Das MAGS hatte vorher bereits auch per Erlass verfügt, dass die Durchführung von Veranstaltungen untersagt ist. Denn es sei grundsätzlich davon auszugehen, dass keine Schutzmaßnahmen getroffen werden könnten, um eine Verbreitung des Coronavirus’ bei dichten Ansammlungen von Menschen zu verhindern.

Der Soester Krisenstab empfiehlt den Kommunen, diesen Erlass konsequent umzusetzen, damit ab sofort auch Veranstaltungen mit einer Besucherzahl unter 1.000 Personen nicht mehr durchgeführt werden.

Ausgenommen werden sollten nur absolut notwendige Veranstaltungen, insbesondere solche, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsvorsorge dienen.

Alle Freizeitaktivitäten und nicht unbedingt notwendige soziale Kontakte unverzüglich vermeiden

Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) erklärte dazu: „Wir müssen in dieser ernsten Lage die notwendige Versorgung in vollem Umfang sicherstellen. Aber alle Freizeitaktivitäten und nicht unbedingt notwendige soziale Kontakte müssen unverzüglich vermieden werden. So sehr das für viele Menschen ein Opfer und eine Einschränkung bedeutet, so wichtig ist es jetzt, besonnen, aber auch entschlossen unser Leben zu entschleunigen.“

ANDREAS DUNKER für "wickede.ruhr HEIMAT ONLINE"

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Landrätin Eva Irrgang (CDU) vom Kreis Soest FOTO: ANDREAS DUNKER
Landrätin Eva Irrgang (CDU) vom Kreis Soest FOTO: ANDREAS DUNKER
Kreisdirektor Dirk Lönnecke ist Leiter des Krisenstabes im Kreis Soest FOTO: ANDREAS DUNKER
Kreisdirektor Dirk Lönnecke ist Leiter des Krisenstabes im Kreis Soest FOTO: ANDREAS DUNKER