Hospitäler: Besuch von Patienten erst ab Juni wieder möglich

18. Mai 2020

KREIS SOEST. Das Gesundheitsamt und die Krankenhäuser im Kreis Soest haben sich auf eine einheitliche Regelung für den Besuch von Patienten in Hospitälern verständigt. Obwohl die aktualisierte Coronavirus-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen bereits Besuche auf der Basis eines einrichtungsbezogenen Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts ab dem 20. Mai grundsätzlich gestattet, sollen in der Hellweg-Region die Patientenbesuche in den Krankenhäusern erst wieder ab dem 2. Juni ermöglicht werden.

Die Zeit wollen die Hospitäler nutzen, um auf der Basis der Empfehlungen und der Richtlinien des Robert-Koch-Instituts ein standardisiertes Screening zu erarbeiten, mit dem Besucher vor Betreten des Krankenhauses auf Corana-Symptome überprüft werden können.

In diesem Zusammenhang müssen außerdem ein Besuchs-Register vorgesehen und die Besucher in geeigneter Weise über die aktuellen Hygiene-Vorgaben informiert werden.

Eintrag von Coronaviren in die Krankenhäuser erschweren und Patienten und Personal schützen

Amtsarzt Hansjörg Schulze vom Kreis Soest erläuterte den Hintergrund: "Kernziel der gemeinsam verabschiedeten Besuchsregelung ist es, entsprechend der lokalen Verhältnisse und Gegebenheiten im Kreis  Soest  alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Eintrag von Coronaviren in die Krankenhäuser zu erschweren und dadurch Patienten und Personal zu schützen. Das sehen auch die Vorgaben der aktuell gültigen Coronavirus-Schutzverordnung so vor. Die Verlangsamung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus' ist unabdingbare Voraussetzung für den vorsichtigen und bedachten Einstieg in eine verantwortungsvolle Normalität in der besonders gefährdeten Krankenhausumgebung. Schließlich gilt es, eine Überforderung des Gesundheitssystems im Kreis Soest unbedingt zu vermeiden."

Eckpunkte der kreisweit einheitlichen Regelungen für Besuche von Patienten in Krankenhäusern

Während einer Telefon-Konferenz auf Einladung des Soester Gesundheitsamts wurden bereits die Eckpunkte der kreisweit einheitlichen Besuchsregelung festgelegt:

Besuche sollen zwischen 15 und 18 Uhr ermöglicht werden und werden allerdings auf eine halbe Stunde begrenzt. 

Besucht werden können nur Patientinnen und Patienten, die länger als vier Tage stationär aufgenommen werden. 

Appell doch möglichst aus Gründen des Infektionsschutzes von Besuchen in Krankenhäusern abzusehen

Hansjörg Schulze: "Grundsätzlich gilt aber der Appell, dass aus Gründen des Infektionsschutzes von Besuchen weiterhin möglichst abzusehen ist. Die Krankenhäuser wollen keine generelle Einladung zu Besuchen aussprechen. Ausnahmen von den Regelungspunkten sollen in begründeten Einzelfällen zwar möglich sein, aber nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung mit dem ärztlichen oder dem pflegerischen Personal."

Hospitäler im Kreis Soest ziehen an einem Strang

Bei der kreisweiten Besuchsregelung ziehen im Einzelnen die folgenden Einrichtungen an einem Strang: Dreifaltigkeits-Hospital in Lippstadt  mit dem dazugehörigen Hospital zum Heiligen Geist  in Geseke  und dem ebenfalls dazugehörigen Marien-Hospital in Erwitte, das Evangelische Krankenhaus in Lippstadt, das Klinikum Stadt Soest, das Krankenhaus "Maria Hilf" in Warstein, die LWL-Kliniken in Lippstadt und in Warstein, das Marien-Krankenhaus in Soest und das Mariannen-Hospital Werl.

"Auch in dieser Hinsicht stellt sich die Zusammenarbeit des Gesundheitsamtes und der Krankenhäuser im Kreis  Soest  einmal mehr als gut und konstruktiv dar", betonte  Amtsarzt Hansjörg Schulze.

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Das Mariannen-Hospital in Werl ARCHIVFOTO: HOSPITALVERBUND HELLWEG
Das Mariannen-Hospital in Werl ARCHIVFOTO: HOSPITALVERBUND HELLWEG