ZUE: Quarantäne für 350 Bewohner und Mitarbeiter

10. Juni 2020

WIMBERN. Da eine Bewohnerin der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) für Flüchtlinge in Wimbern vor einigen Tagen positiv auf das Coronavirus getestet worden sei, habe das Gesundheitsamt des Kreises Soest nach Eingang des Labor-Ergebnisses am Montagvormittag (8. Juni) mit der Kontaktpersonen-Ermittlung begonnen. Diese sei mittlerweile abgeschlossen. – Dies teilte Judith Wedderwille als stellvertretende Pressesprecherin des Kreises Soest am heutigen Mittwochnachmittag (10. Juni 2020) auf Anfrage unseres lokalen Nachrichten-Portals "wickede.ruhr HEIMAT ONLINE" mit.

Während Wedderwille noch Anfang dieser Woche gegenüber unserer Redaktion erklärt hatte, dass es keine generelle Quarantäne für die Masseneinrichtung gäbe, hieß es am heutigen Mittwoch (10. Juni 2020) dann plötzlich, dass "für alle Bewohner und Mitarbeiter eine Quarantäne angeordnet" worden sei.

Wörtlich teilte der Kreis Soest mit: "Insgesamt handelt es sich um rund 350 Personen, die sich derzeit in Quarantäne befinden." Diese gelte für die 241 Bewohner ebenso wie teilweise für das Personal. "Die Mitarbeiterschaft darf weiterarbeiten, hat sich aber ansonsten häuslich zu isolieren", hieß es wörtlich.

Anders als noch am Montag erklärt, soll es nun zudem "eine breit angelegte Abstrich-Aktion" für alle Bewohner sowie die Mitarbeiterschaft der Massenunterkunft in Wimbern geben. Diese solle am Freitag, 12. Juni 2020, stattfinden. Der Kreis Soest sei diesbezüglich "in enger Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg  und der Gemeinde Wickede (Ruhr)". Sobald die Untersuchungs-Ergebnisse vorliegen würden, werde die Kreisverwaltung diese auch veröffentlichen.

Wedderwille: "Grund für diese Abstrichaktion ist unter anderem, dass sich in der Einrichtung sogenannte vulnerable Personen befinden."

ANDREAS DUNKER für "wickede.ruhr HEIMAT ONLINE"

Drei Doppelstockbetten als Schlafstätte für sechs Personen in einem kleinen Wohnraum: Hier ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern kaum möglich. ARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER
Drei Doppelstockbetten als Schlafstätte für sechs Personen in einem kleinen Wohnraum: Hier ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern kaum möglich. ARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER