Geldbußen bis zu 25.000 Euro bei Verstößen

26. Oktober 2020

WICKEDE (RUHR) / KREIS SOEST. Ab dem morgigen Dienstag, 27. Oktober 2020, gelten im gesamten Kreis Soest strengere Vorschriften zum Schutz vor Coronavirus-Infektionen. Landrätin Eva Irrgang (CDU) hat dazu eine entsprechende Allgemeinverfügung gemäß Paragraph 15a der Coronaschutz-Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen erlassen, die der Krisenstab bereits angekündigt hatte. Wesentlicher Bestandteil dabei ist die Ausweitung der Tragepflicht für den Mund-Nasen-Schutz auch in bestimmten Bereichen des öffentlichen Raums der 14 Städte und Gemeinden. So müssen Nutzer künftig an stark frequentierten Orten wie Fußgängerzonen und Marktplätzen zu bestimmten Zeiten, in denen der Mindestabstand kaum einzuhalten ist, auch Masken tragen.

Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt des Kreises Soest veröffentlicht und auf www.kreis-soest.de/amtsblatt abrufbar. Die Maskenpflicht gilt für folgende Bereiche und Uhrzeiten:

Bad Sassendorf, täglich zwischen 9 und 19 Uhr: Bismarckstraße (ab Kreuzungsbereich Kaiserstraße),  Jahnplatz, Kaiserstraße (bis Kreuzungsbereich Bismarckstraße) und Wasserstraße (zwischen Kaiserstraße und Salzstraße)

Lippstadt, täglich zwischen 9 und 1 Uhr: Am Bernhardbrunnen, Lange Straße (im Abschnitt zwischen Marktstraße und Am Bernhardbrunnen) und  Poststraße (im Bereich zwischen August-Kleine-Straße und Lange Straße)

Möhnesee, täglich zwischen 9 und 18 Uhr: Möhnesee-Turm und Staumauer der Möhnetalsperre einschließlich der südlichen und nördlichen Treppenanlagen zum Ausgleichsweiher südlich und nördlich

Soest, täglich zwischen 6 und 19 Uhr: Bahnhofsvorplatz Nord und Süd, Brüderstraße und Rathausstraße

Warstein, täglich zwischen 9 und 18 Uhr: Bahnhofstraße, Bilsteintal/Wildpark (hier nur Wartebereich Höhle, Hirschbrücke, Aussichtsplattformen Luchsgehege und Waschbärgehege), Dieplohstraße (von der Einmündung Hauptstraße bis zur Kreuzung Hochstraße), Hauptstraße (von Kreuzung Rangestraße bis zur Einmündung Domring), Lörmecke-Turm, Marktplatz (Warstein), Skywalk und Wilkeplatz

Werl, täglich zwischen 9 und 19 Uhr: Steinerstaße (bis Einmündung Friedhofsweg, einschließlich Steinertorplatz) und Walburgisstraße (ab Haus Nr.1) sowie auf dem gesamten Wochenmarkt

Darüber hinaus gelten ab Dienstag im Kreis Soest auch folgende Einschränkungen:

– Veranstaltungen und Versammlungen sowie Kongresse mit mehr als 1.000 Personen sind verboten.

– An Festen aus herausragendem Anlass außerhalb einer Wohnung dürfen höchstens 25 Personen teilnehmen.

– In geschlossenen Räumlichkeiten bei Aufführungen und Konzerten sowie sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auch am Platz

– Zuschauer von Sportveranstaltungen sind ebenfalls dazu verpflichtet eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

Verstöße gegen die genannten Regelungen der Corona-Schutz-Verordnung in Nordrhein-Westfalen werden mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Am Sonntag, 25. Oktober 2020, hatte die kreisweite Sieben-Tages-Inzidenz gemäß der Bemessungsgrundlage des Landeszentrums für Gesundheit Nordrhein-Westfalen den angeblich kritischen Wert von 35 überstiegen.

Ab diesem Wert ist der Kreis Soest verpflichtet, eine Allgemeinverfügung mit weiteren Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in den Amtlichen Bekanntmachungen zu veröffentlichen.

Die Allgemeinverfügung orientiert sich an der neuen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen und übernimmt deren Regelungen der ersten Gefährdungsstufe für den Inzidenzwert ab 35.

ANDREAS DUNKER für "wickede.ruhr HEIMAT ONLINE"

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Landrätin Eva Irrgang ARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER
Landrätin Eva Irrgang ARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER