Ermittlungen eingestellt – finanzielle Folgen fraglich

3. November 2020

ARNSBERG / SOEST / WICKEDE (RUHR). Die Kreispolizeibehörde Soest und die Staatsanwaltschaft Arnsberg stellen ihre Ermittlungen bezüglich der Explosion und des Brandes in einer Wohnung in einem Haus an der Marienhöhe in Echthausen ein, nachdem der lebensgefährlich verletzte 39-jährige Mann am gestrigen Tage in der Klinik "Bergmannsheil" in Gelsenkirchen-Buer verstorben ist (wir berichteten). – Dies erklärten Staatsanwalt Thomas Schmelzer und Maike Wolf von der Pressestelle der Kreispolizeibehörde Soest am heutigen Dienstag (3. November 2020) im Gespräch mit unserem lokalen Nachrichten-Portal "wickede.ruhr HEIMAT ONLINE".

Die Strafverfolgungsbehörden hätten "keine Anhaltspunkte für Fremdverschulden" bei dem Unglück festgestellt, teilte die Arnsberger Staatsanwaltschaft mit. Nach dem Tode des mutmaßlichen Verursachers der Tragödie würde das Verfahren daher eingestellt. Über die Herkunft der teils offenbar illegalen Böller hätten die Ermittlungsbehörden keine Erkenntnisse, so Schmelzer.

Diese waren ebenso wie weitere nach dem Brand in dem Haus vorgefundene explosive Materialien von einem Team der "Tatortgruppe Sprengstoff/Brand" des nordrhein-westfälischen Landeskriminalamtes aus Düsseldorf, die sich um die Entschärfung von "Unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen" (USBV) kümmert, gesichert und abtransportiert worden.

Weitere Rechtsfolgen ungeklärt

Während das Ermittlungsverfahren wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Sprengstoff-Gesetz mit dem Tode des mutmaßlichen Täters also nun eingestellt wird, sind weitere Rechtsfolgen noch nicht geklärt. So könnten mögliche Erben des Verstorbenen durchaus für die nicht unbeträchtlichen Kosten des Feuerwehr- und Rettungseinsatzes zur Kasse gebeten werden, da das Unglück scheinbar durch ein grob-fahrlässiges Verschulden oder sogar eine Straftat verursacht wurde.

Kommune überlegt Kosten in Rechnung zu stellen

Die Gemeindeverwaltung überlege aktuell noch, ob sie den Löscheinsatz der Freiwilligen Feuerwehr den Erben des Verstorbenen in Rechnung stellen werde, hieß es am heutigen Dienstag aus dem Rathaus.

Bürgermeister Dr. Martin Michalzik (CDU) betonte im Gespräch mit unserer Redaktion, dass er durch einen möglichen Erlass der Kosten durch die Kommune keinen Präzedenzfall schaffen wolle. Sonst könnten auch andere bei grob fahrlässiger Brandstiftung verlangen, dass sie nicht finanziell für Folgekosten haften müssten.

Regressforderungen von Krankenkasse fraglich

Der Kreis Soest, der für den Einsatz von Notarzt, Rettungsdienst und Rettungshubschrauber verantwortlich zeichnete, verwies bezüglich der möglichen finanziellen Folgen für die Erben auf die Krankenkasse, die als zuständiger Kostenträger über mögliche Regressforderungen entscheiden müsse.

ANDREAS DUNKER für "wickede.ruhr HEIMAT ONLINE"

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Die Polizei hatte den Explosions- und Brandort an der Marienhöhe in Echthausen direkt nach dem Unglück beschlagnahmt und die Böller sichergestellt. FOTO: ANDREAS DUNKER
Die Polizei hatte den Explosions- und Brandort an der Marienhöhe in Echthausen direkt nach dem Unglück beschlagnahmt und die Böller sichergestellt. FOTO: ANDREAS DUNKER