Bußgelder für Verstöße gegen Coronaschutzverordnung

19. April 2021

WICKEDE (RUHR) / WERL. Polizei, Ordnungsämter und Gerichte setzen vorsätzliche Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung des Landes inzwischen energischer durch. Während die lokalen Behörden zu Beginn der Pandemie hauptsächlich noch auf mündliche oder schriftliche Ermahnungen gesetzt hatten, werden inzwischen gehörige Bußgeldbescheide an diejenigen verschickt, die sich nicht an die staatlichen Regeln halten. Wie Pressesprecher David Adrian aus dem Rathaus auf Nachfrage unseres lokalen Nachrichten-Portals "wickede.ruhr HEIMAT ONLINE" mitteilte, habe das Ordnungsamt der Gemeinde Wickede (Ruhr) seit Jahresanfang mehr als ein Dutzend Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Bußgeldern von je 250 Euro eingeleitet.

Insbesondere mehrere männliche Jugendliche und junge Erwachsene seien bei Streifenfahrten der Werler Polizei im Wickeder Gemeindegebiet aufgefallen. Häufig handele es sich dabei um bereits in anderer Hinsicht auffällige Personen, die sich gerne an bekannten Treffpunkten im öffentlichen Raum aufhielten. Diese seien nach mehr als einem Jahr seit Ausbruch der Pandemie immer noch uneinsichtig und würden sich nicht an Abstandsregeln und Maskenpflicht halten.

Mündliche Ermahnungen hätten sich da nicht als zielführend erwiesen, daher ergreife die Kommune nun auch repressivere Maßnahmen gegen Uneinsichtige, betonte Bürgermeister Dr. Martin Michalzik (CDU). Aktuell gäbe es mehrere eingeleitete Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum.

Wenn Polizeibeamte diese Uneinsichtigen erwischten und gegen sie eine Ordnungswidrigkeitsanzeige erstatteten, greife die Wickeder Gemeindeverwaltung derzeit hart durch.

Auch einzelne Einsprüche bei Gericht helfen offenbar nicht gegen die kommunalen Bußgeldbescheide. In zwei Fällen wies Richter Mark Grundmann vom Amtsgericht Werl in Ordnungswidrigkeitsverfahren am heutigen Montag (19. April 2021) jedenfalls die Beschwerden von Beschuldigten aus Wickede zurück.

Nach den glaubwürdigen Aussagen der vor Ort agierenden Polizeibeamten sah der Einzelrichter es als bewiesen an, dass ein 24-jähriger Wiehagener am 4. Januar 2021 gegen 2.30 Uhr auf dem Parkplatz hinter der Sparkassen-Filiale in Wickede und ein 19-jähriger Wickeder am 28. Dezember 2020 gegen 14 Uhr auf dem Schulhof der Sekundarschule in Werl gegen die Coronaschutzregeln verstoßen hätten.

Die beiden jungen Leute hatten sich jeweils zusammen mit Bekannten in Gruppen in zu geringem Abstand und ohne Maske aufgehalten. Daraufhin hatten Polizeistreifen entsprechende Ordnungswidrigkeitsanzeigen bei der Kommune erstattet, die jeweils Bußgelder von 250 Euro zuzüglich einer Verwaltungsgebühr von 30 Euro erlies.

Die zwei zuvor Genannten erhoben dagegen Einspruch vor Gericht. Dieses fällte am heutigen Tage um 10 und um 11 Uhr nunmehr jeweils ein Urteil. Demnach muss der 24-Jährige, der Berufskraftfahrer ist und rund 3.000 Euro brutto verdient, das Bußgeld von 250 Euro sowie die Verwaltungsgebühren und zusätzlich jetzt auch noch die Gerichtskosten bezahlen.

Dem 19-jährigen Schüler, der auf dem Weg zum Fachabitur ist und nur ein monatliches Taschengeld von 80 Euro bezieht, erließ Richter Mark Grundmann einen Teil des Bußgeldes. Auf Grund seiner wirtschaftlichen Situation muss er nur 40 Euro plus Verwaltungsgebühren und Gerichtskosten bezahlen.

ANDREAS DUNKER für "wickede.ruhr HEIMAT ONLINE"

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Verstöße gegen Maskenpflicht und Unterschreitung des Mindestabstandes auf Grund der Coronaschutzverordnung werden von Polizei und Ordnungsämtern inzwischen schärfer geahndet. Wer uneinsichtig ist und erwischt wird muss in der Regel ein Bußgeld von 250 Euro plus Verwaltungsgebühren bezahlen. SYMBOLFOTO: ANDREAS DUNKER
Verstöße gegen Maskenpflicht und Unterschreitung des Mindestabstandes auf Grund der Coronaschutzverordnung werden von Polizei und Ordnungsämtern inzwischen schärfer geahndet. Wer uneinsichtig ist und erwischt wird muss in der Regel ein Bußgeld von 250 Euro plus Verwaltungsgebühren bezahlen. SYMBOLFOTO: ANDREAS DUNKER