Besitz von pornografischen Darstellungen mit schwerem sexuellen Mißbrauch von Kindern

2. Mai 2021

WERL / WICKEDE. Schuldig im Sinne der Anklage: Zu einem Jahr auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro verurteilte Richterin Patricia Suttrop jetzt einen 64-jährigen Rentner aus Wickede. Der verwitwete Mann gab bei einem Strafprozess vor dem Amtsgericht Werl am Donnerstagmittag selbst zu, etliche kinder- und jugendpornografische Darstellungen "aus Neugierde" aus dem Internet heruntergeladen und auf digitalen Datenträgern abgespeichert zu haben.

Reue zeigte der Wickeder nicht. Vielmehr regte er sich sogar vor Gericht noch darüber auf, dass ein Bekannter im Rahmen einer Computer-Wartung beziehungsweise -Reparatur in seinen persönlichen Daten herumgeschnüffelt und so die strafbaren Fotos und Video-Clips entdeckt und diese schließlich der Polizei gemeldet hatte.

Diese führte daraufhin kurz hintereinander im Jahre 2019 zwei Wohnungsdurchsuchungen bei dem Beschuldigten durch und entdeckte auch noch auf weiteren Datenträgern belastendes Material.

Polizei-Beamte, die in dem Fall die Sichtung der Beweise vorgenommen hatten, sagten am Donnerstag vor Gericht entsprechend aus. – Zuvor hatte sich der Angeklagte bereits weitgehend geständig eingelassen.

Wie die Vertreterin der Arnsberger Staatsanwaltschaft erklärte, zeigten die digitalen Fotos und Video-Clips den "schweren sexuellen Mißbrauch" von minderjährigen Jungen und Mädchen im Alter zwischen 4 und 13 Jahren. Dabei habe es Darstellungen von analem, oralem und vaginalem Geschlechtsverkehr der Kinder untereinander als auch entsprechende sexuelle Handlungen von Kindern mit erwachsenen Männern und Frauen sowie Bilder von mastrubierenden (sich selbst sexuell befriedigenden) Personen gegeben. Zudem sei auch der Mißbrauch eines behinderten Kindes sowie die Ejakulation (Ausspritzung der Samenflüssigkeit beim Orgasmus des Mannes) ins Gesicht von Kleinkindern auf den beschlagnahmten Bilddateien zu sehen.

Bei einer Wohnungsdurchsuchung am 23. März 2019 seien insgesamt 915 kinderpornografische Bilder sowie 72 jugendpornografische Bilder und 39 kinderpornografische Videos auf einem Computer im Haushalt des 64-Jährigen von der Polizei entdeckt und gesichert worden.

Am 4. Juni 2019 habe es dann erneut eine polizeiliche Durchsuchung in den Räumen des Mannes gegeben. Dabei seien auf einem in der Wohnung vorgefundenen Laptop erneut acht kinderpornografische und sechs jugendpornografische Bilder vorgefunden worden. Zudem hätten die Einsatzkräfte der Polizei einen USB-Stick beschlagnahmt, auf dem insgesamt 1.254 kinderpornografische Bilder gespeichert gewesen seien.

Bei seiner Aussage behauptete der Beschuldigte, dass er "keine pädophilen Neigungen" und nichts für die Bilddateien bezahlt habe. Angeblich hätte er die perversen Bilder "nur" aus Neugierde aus dem Internet heruntergeladen.

Mit dem Urteil, welches noch nicht rechtskräftig ist, entsprach Richterin Patricia Suttrop weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte nahm es lapidar an und verzichtete direkt vor Ort auf Berufung oder Revision. Allerdings kann die Staatsanwaltschaft binnen einer Woche noch Rechtsmittel einlegen.

ANDREAS DUNKER für "wickede.ruhr HEIMAT ONLINE"

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ARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER
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