Seit 1. November ist das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft
WICKEDE (RUHR) / ARNSBERG / ENSE / FRÖNDENBERG / MENDEN / WERL.
Bereits seit 2013 muss bei der Geburt eines Kindes kein Geschlecht in die Geburtsurkunde eingetragen werden, wenn die Geschlechtsmerkmale nicht eindeutig männlich oder weiblich sind. Das Personenstandsregister wurde 2018 um die dritte Geschlechtskategorie „divers“ erweitert. Seitdem ist es auch möglich, den Geschlechtseintrag löschen zu lassen. Und seit dem 1. November dieses Jahres gilt ein neues Selbstbestimmungsgesetz, das es trans- und intergeschlechtlichen Menschen erleichtert, ihr eingetragenes Geschlecht und ihren Vornamen zu ändern.