Nicht vom Unfallort geflohen und doch ein Bußgeld wegen Fahrerflucht bekommen
WICKEDE / WERL. Wegen vermeintlicher Fahrerflucht, sprich: unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, muss ein 77-jähriger Taxi-Chauffeur jetzt eine Geldbuße in Höhe von 600 Euro bezahlen. – Wenn er die Summe fristgerecht begleiche, werde das Strafverfahren gegen ihn komplett eingestellt, urteilte Richterin Patricia Suttrop vom Amtsgericht Werl am heutigen Donnerstag (22. November 2018). – Dabei hatte sich der Unfallverursacher gar nicht vom Unfallort entfernt, sondern die geschädigte Besitzerin eines an der Bushaltestelle an der Ludgerusstraße geparkten Autos sogar in der benachbarten Sekundarschule der Gemeinde Wickede (Ruhr) ausfindig gemacht und zusammen mit ihr das von ihm touchierte Fahrzeug inspiziert. Doch offenbar an der falschen Stelle. Denn während der Unfallverursacher zusammen mit der Geschädigten im hinteren Bereich des roten Minis nach einem vermuteten Schaden suchte, stellte sich am Folgetag heraus, dass dieser wohl auf der vorderen Fahrerseite verursacht worden war.