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Für Schäden haftet die ad medien GmbH nur dann, wenn die ad medien GmbH oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der ad medien GmbH oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
Kardinalpflichten sind solche, die aufgrund des jeweiligen Einzelvertrages vom Auftragnehmer oder Auftraggeber geschuldet werden und für die Erreichung des Vertragsziels von wesentlicher Bedeutung sind oder Nebenpflichten im Falle einer schuldhaften Pflichtverletzung dazu führen können, dass die Erreichung des Vertrageszweckes gefährdet wird.
Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragpflicht (Kardinalspflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung der ad medien GmbH auf solche typische Schäden begrenzt, die für die ad medien GmbH zum Zeitpunkt des Vertragesschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren.
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