,,Ich streite immer noch alles ab!“

15. Oktober 2014

WERL / WICKEDE. „Die Panik in den Augen deiner Schlampe war gerade unbezahlbar!“ soll ein Wickeder dem neuen Lebenspartner seiner Ex-Freundin via Facebook mitgeteilt haben. Zuvor soll er der jungen Frau gesagt haben: „Ich bringe dich um!“ und sie mit einem Cuttermesser bedroht haben, während sie sich in ihrem Auto verschanzte. LESEN SIE WEITER

Die Polizei stellte später eine abgebrochene Messerklinge im Fahrzeugschloss sicher.

Das Ex-Paar aus Wickede stand am heutigen Dienstag (14. Oktober 2014) in Werl vor Gericht. Der Mann als Angeklagter und seine Ex-Freundin als Zeugin und Nebenklägerin.

Der Wickeder und die Wickederin haben gemeinsam einen zehnjährigen Sohn.

Ebenso pikant: das Opfer, eine 28 Jahre alte Schornsteinfegerin, arbeitet im Betrieb des Vaters des Angeklagten in Wickede. Und dessen Sohn wohnt im Elternhaus.

Die Arnsberger Staatsanwaltschaft warf dem ungelernten Hilfsarbeiter, der bei einem Unternehmen in Wickede beschäftigt ist, unter anderem wiederholte Bedrohung und Beleidigungen des weiblichen Opfers sowie Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz vor.

Denn nach Ausschreitungen in der Vergangenheit darf sich der Mann der Frau nur noch auf maximal 20 Meter nähern. Zudem ist es ihm sogar per gerichtlicher Anordnung untersagt seine Ex-Freundin zu verfolgen oder sie per Telekommunikation zu belästigen.

Allerdings ignorierte der Wickeder offensichtlich die amtlichen Anordnungen.

 Denn sowohl am 6. Mai als auch am 6. Juni diesen Jahres soll es zu dramatischen Begegnungen der beiden gekommen sein, bei denen der Mann die Frau aufs übelste beschimpft und bedroht haben soll.

 Ein weiterer Fall ist derzeit ebenfalls Teil von polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, kam aber bei der Verhandlung vor dem Werler Amtsgericht am heutigen Dienstag noch nicht zur Sprache.

 Während die Mutter seines zehnjährigen Sohnes sich bereits seit etwa fünf Jahren nicht mehr mit ihm als Paar zusammen sieht, meinte der Wickeder vor Gericht, dass man sich noch gar nicht richtig getrennt und noch am 26. Januar 2014 miteinander Sex gehabt habe.

 Nach einer Zwangseinweisung durch das Wickeder Ordnungsamt vor einiger Zeit kam auch ein nervenärztlicher Gutachter aus Warstein vor Gericht zu Wort, der erklärte, dass der Angeklagte einer Ladung zur psychiatrischen Begutachtung nicht gefolgt sei.

 Nach Erkenntnissen und Beobachtungen des Arztes vor Gericht habe der Mann zwar keine paranoide Persönlichkeitsstörung – aber eine entsprechende paranoide Persönlichkeitsakzentuierung. Er neige zur „Missachtung sozialer Normen“ und dazu „Erlebtes zu verdrehen“.

 Der Verhandlung könne der Angeklagte aber „intellektuell folgen“ und sei deshalb schuldfähig.

 Ansonsten schiene der Wickeder zu denken, so der Gutachter aus Warstein: „Das juckt mich alles nicht!“ – Egal welche amtlichen Verbote und Kontaktsperren es mit seiner Ex-Freundin auch gäbe.

 Ein Suchtproblem erkannte weder der Nervenarzt, noch war es der ehemaligen Freundin des Wickeders bekannt.

 Zusammen mit ihrem neuen Lebensgefährten und dem zehnjährigen Kind lebe sie aber wohl „in ständiger Angst“, hieß es vor Gericht.

 Die Frau ist auf Grund der nervlichen Belastungen – nach eigenen Angaben – derzeit arbeitsunfähig.

Denn auch dem neuen Lebensgefährten der Wickederin – einem 40 Jahre alten Fleischer aus Herne – soll der Angeklagte gedroht haben: „Ich werde dir die Kehle aufschlitzen. Es ist mir egal, ob ich dafür für immer in den Knast komme!“

So erklärte auch der neue Lebensgefährte der Wickederin, dass seine Freundin nach den Vorfällen inzwischen ein „nervliches Wrack“ sei. Man lebe „in ständiger Angst“, dass ,etwas‘ passieren könne.

Wenngleich der Angeklagte die Vorwürfe bis zuletzt in Abrede stellte, sah das Gericht keine Zweifel an den Aussagen des Opfers und der Schuld des angeklagten Wickeders und verurteilte ihn zu 120 Tagessätzen à 30,00 Euro sowie der Übernahme der Kosten des Verfahrens und der Nebenkläger. – Zu der Geldstrafe kam es, da der Angeklagte bislang noch nicht vorbestraft ist.

Der Verurteilte, der sich selbst verteidigte und keinen anwaltlichen Beistand hatte, kann gegen das Urteil des Amtsgerichtes Werl noch Rechtsmittel wie Berufung oder Revision einlegen.

 Er behauptete bis zuletzt: ,,Ich streite immer noch alles ab!''

 Und verlies unbeeindruckt dass Gericht, während ihm die Richterin noch zu erklären versuchte, dass hier nicht das Familiengericht sei und man ihm auf die nach der Urteilsverkündung gestellte Frage: „Was ist nun mit meinem Kind?“ keine Antwort geben könne.

ANDREAS DUNKER für „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“

Verhandlung vor dem Amtsgericht Werl FOTO: ANDREAS DUNKER
Verhandlung vor dem Amtsgericht Werl FOTO: ANDREAS DUNKER