Ausgang rund um die Uhr – auch nach dem Zaunbau

28. Oktober 2014

WIMBERN. Die ersten Pfosten für die Zentrale Unterbringungseinrichtung für Asylbewerber in Wimbern hatte die Bezirksregierung bereits mit der Ausweisung des ehemaligen Krankenhauses gesetzt. Nun setzt eine Fachfirma auch die lang versprochenen Zaunpfosten, die das Gelände der Massenunterkunft abgrenzen sollen. Dabei geht es nicht darum die Asylsuchenden im zaum (Zaun) zu halten – wie dies vielleicht bei einem Strafgefängnis oder einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung der Fall wäre.

Vielmehr will die Bezirksregierung die Einrichtung vor Eindringlingen von außen abschirmen. Dies hatten Sprecher der Arnsberger Landesbehörde von Anfang an deutlich gemacht.

Insbesondere unkontrollierte Zugänge zum Gebäude und Gelände sollen durch den rund zwei Meter hohen massiven Stäbchenzaun verhindert werden.

Vor allem illegale Bewohner sowie kriminelle Subjekte will man durch diese Einlasskontrolle fernhalten.

Bislang keine konkreten Informationen zu Kosten usw.

Vielleicht auch unliebsame Beobachter wie Medienvertreter? – Der Verdacht liegt nahe, denn bereits jetzt wird unserer Redaktion beispielsweise der Zugang  zwecks journalistischer Berichterstattung ins Innere der Unterbringungseinrichtung verweigert.

Die neuen Zaunpfähle auf dem Gelände fotografieren durften wir unter Aufsicht aber immerhin.

Detailinformationen zu Kosten, ausführender Fachfirma und so weiter blieb uns die Pressestelle der Bezirksregierung – trotz mehrmaliger schriftlicher und mündlichen Anfragen unserer Redaktion – seit der vergangenen Woche allerdings schuldig.

Freizügigkeit der Bewohner wird nicht eingeschränkt

Der Freizügigkeit der Bewohner selbst, sprich: Asylbewerber, sollen hingegen durch die Einzäunung sowie entsprechend gesicherte Tore nicht eingeschränkt werden. Sie sollen die Einrichtung weiterhin rund um die Uhr verlassen und betreten dürfen. Auch des Nachts.

Hieran sollen sie durch den mehrere hundert Meter langen Zaun sowie die Sicherheitskräfte an der Pforte nicht gehindert werden.

Vielmehr soll der Zaun mit Zulasskontrollen mehr Sicherheit für die Bewohner der Einrichtung bieten. 

Können Anschläge von rechtsradikalen Rassisten durch einen Zaun verhindert werden?

So sollen beispielsweise auch Anschläge von rechtsradikalen Rassisten durch die Einfriedung abgewehrt werden.

Nach den Tumulten mit tausenden rechter Hooligans in Köln am Wochenende darf allerdings bezweifelt werden, ob ein Stäbchenzaun einen aufgebrachten Mob wirklich von einer Stürmung einer Flüchtlingsherberge abhalten kann.

Da kann man nur hoffen, dass die Verantwortlichen um den Regierungspräsidenten und Innenminister besser für die Sicherheit der Schutz befohlenen Menschen sorgen als in Burbach, wo man Sicherheitskräfte mit kriminellem Vorleben als Ordnungskräfte in der Unterbringungseinrichtung zuließ.

ANDREAS DUNKER für „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“

Zaunpfähle für die ZUE – Zentrale Unterbringungseinrichtung („Notunterkunft“) in Wimbern FOTO: ANDREAS DUNKER
Zaunpfähle für die ZUE – Zentrale Unterbringungseinrichtung („Notunterkunft“) in Wimbern FOTO: ANDREAS DUNKER