30. Oktober 2014
WICKEDE / WIMBERN. Die SPD-Fraktion im Wickeder Gemeinderat wird eine geheime Abstimmung für die öffentliche Sondersitzung am 13. November 2014 beantragen, wenn es um eine mögliche Klage gegen die zentrale Unterbringungseinrichtung des Landes für Asylbegehrende in Wimbern geht. Dies machte Wickedes SPD-Vorsitzender Helmut Bäcker am heutigen Donnerstag (30. Oktober 2014) im Gespräch mit „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“ deutlich, nachdem Fraktion und Ortsvereinsvorstand gestern Abend nicht-öffentlich zusammen mit Norbert Römer getagt hatten, seines Zeichens der SPD-Fraktionsvorsitzende im nordrhein-westfälischen Landtag in Düsseldorf.
Wimbern soll langfristig Unterbringungseinrichtung beherbergen
Bäcker berichtete heute, dass der führende SPD-Landespolitiker davon ausgehe, „dass die Unterbringungseinrichtung für Asylbewerber in Wimbern auf jeden Fall für längere Zeit betrieben werden muss“.
Eine der wichtigsten Einrichtungen im Lande
Die Unterbringungseinrichtung für Asylbewerber in Wimbern sei eine der wichtigsten Einrichtungen im Lande, da sie in einem sehr guten baulichen Zustand sei und eine gute Infrastruktur besitze. De facto sei Wimbern ja schon eine „Zentrale Unterbringungseinrichtung“ (ZUE) – nur mit kürzeren Verweilzeiten. Ebenso wie Hemer und Schöppingen.
Dementi: Keine Erstaufnahmeeinrichtung in Wimbern
Helmut Bäcker dementierte wilde Spekulationen der örtlichen Tageszeitung „Soester Anzeiger“, dass die Einrichtung in Wimbern künftig eventuell nicht – wie eigentlich geplant – als „ZUE“ sondern als „Erstaufnahmeeinrichtung des Landes NRW“ genutzt werden könnte. Die Erstaufnahme von Asylbegehrenden findet derzeit für Nordrhein-Westfalen in Dortmund-Hacheney und Bielefeld statt. Diese ersten Anlaufstellen beherbergen die Flüchtlinge normal nur etwa fünf Tage. Während dieser Zeit werden die Menschen üblicherweise registriert und zur Erkennung von Tuberkulose (TBC) geröntgt sowie gegebenenfalls geimpft
Zentrale Unterbringungseinrichtungen und kommunale
Flüchtlingsheime
Danach werden die Asylbegehrenden normal für maximal drei Monate in eine der Zentralen Unterbringungseinrichtungen des Landes verbracht, bevor sie in einem dritten Schritt nach einem gesetzlich festgelegten Quotensystem auf die kommunalen Flüchtlingsunterkünfte in ganz Nordrhein-Westfalen verteilt werden.
Unterschiede zwischen EAE und ZUE verschwimmen
Auf Grund des derzeit anhaltenden starken Flüchtlingsstroms, verschwimmen die Unterschiede zwischen Erstaufnahmeinrichtungen (Bielefeld und Dortmund), Zentralen Unterbringungseinrichtungen (früher nur Hemer und Schöppingen – heute weitaus mehr) sowie „Notunterkünften“ wie Wimbern.
Hälfte der Bewohner weder registriert noch geimpft oder
geröngt
Denn auch in Wimbern sind derzeit knapp die Hälfte der Bewohner nicht registriert, geimpft und bezüglich Tuberkulose geröngt, wie es kürzlich seitens der Verantwortlichen für die Einrichtung hieß. Helmut Bäcker (SPD) erklärte heute jedenfalls nochmals gegenüber „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“: „Erstaufnahmeeinrichtungen werden Dortmund und Bielefeld bleiben, von einer dritten Einrichtung weiß ich nichts!“
ANDREAS DUNKER für „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“