Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch …

28. Dezember 2014

KREIS SOEST. Die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass Kraftfahrzeuge bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit M + S-Reifen gefahren werden dürfen. Diese Reifen sind durch das M+S Symbol oder das Bergpiktogramm mit Schneeflocke (Alpine-Symbol) gekennzeichnet.

Ganzjahresreifen, die den Anforderungen entsprechen, sind ebenfalls mit dem M+S Symbol versehen.

Grundsätzlich müssen alle Achsen der Kraftfahrzeuge mit solchen Reifen ausgerüstet sein.

Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, sowie Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen müssen lediglich auf der Antriebsachse mit Winterreifen ausgerüstet sein.

Wer mit seinem Auto bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne M+S Reifen von der Polizei erwischt wird, muss mit einer Geldbuße in Höhe von 60,00 Euro und einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei rechnen.

Wenn ein Kraftfahrzeug bei den vorgenannten Wetterverhältnissen den Verkehr behindert oder einen Verkehrsunfall verursacht, gibt es einen Punkt in Flensburg und eine Strafe in Höhe von 80,00 Euro.

Ob die Fahrzeugversicherer im Schadenfall ihre Versicherten in Regress nehmen können oder gar nicht zahlen, muss jeder Fahrzeughalter mit seiner Versicherung klären.

Polizeihauptkommissar Ortwin Jathe von der Verkehrsdirektion der Kreispolizeibehörde Soest rät allen Autofahrern: „Füllen Sie Frostschutzmittel in Ihre Scheibenwaschanlage, denn Sie müssen die Ausrüstung des Kraftfahrzeuges an die Wetterverhältnisse anpassen! Freie Sicht sollte gerade im Winter selbstverständlich für jeden Autofahrer sein.“

Verschneites Straßenschild an der Fröndenberger Straße in Wickede ARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER
Verschneites Straßenschild an der Fröndenberger Straße in Wickede ARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER