Mutmaßlicher Vergewaltiger nun angeklagt – Staatsanwaltschaft gibt auch Auskunft zu weiteren Fällen

11. Dezember 2014

WICKEDE. Die Staatsanwaltschaft Arnsberg hat gegen den mutmaßlichen Vergewaltiger aus der Unterbringungseinrichtung für Asylbewerber in Wimbern kürzlich Anklage vor dem Jugendschöffengericht in Soest erhoben. Dies teilte Pressesprecher Oberstaatsanwalt Werner Wolff jetzt auf telefonische Anfrage von „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“ mit. Auch zu weiteren strafrechtlich relevanten Taten gab Wolf aktuelle Auskunft.

Der 22-jährige Schwarzafrikaner aus der Unterbringungseinrichtung der Bezirksregierung Arnsberg in Wimbern steht bekanntlich unter dem Verdacht am 1. Oktober 2014 in Wickede im Bernhard-Bauer-Park einen anderen Flüchtling vergewaltigt zu haben. – Bei dem Opfer handelt es sich um einen 24-jährigen – ebenfalls schwarzafrikanischen – Mann aus der „Notunterkunft“ in Wimbern. 

Der mutmaßliche Sexualstraftäter sei seit Anfang Oktober in Untersuchungshaft, da Fluchtgefahr bestünde, so Wolf.

Mutmaßliche Täter weiterhin in Untersuchungshaft

Ebenfalls noch in Untersuchungshaft sind die drei Tatverdächtigen aus der Unterbringungseinrichtung, die gemeinschaftlich am 23. September 2014 eine gefährliche Körperverletzung begangen haben sollen.

Die drei Männer aus Algerien und Marokko sollen in Folge eines Streites um Zigaretten zwei Männer aus Eritrea zum Teil schwer verletzt haben. Bei der Schlägerei auf dem Weg in Höhe des Heilig-Geist-Klosters in Wimbern sollen auch Flaschen als Schlagwerkzeug eingesetzt worden sein, so bisherige Erkenntnisse der Polizei. 

Wie Oberstaatsanwalt Werner Wolff gegenüber „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“ mitteilte, laufen immer noch Ermittlungen gegen die Männer im Alter von 23, 24 und 28 Jahren. – Unter anderem wohl deshalb, weil noch neue Zeugen in der Sache benannt wurden, die noch mit Hilfe von Dolmetschern vernommen werden müssen.

Da auch bei den drei wegen schwerer Körperverletzung beschuldigten Asylbewerbern noch Fluchtgefahr bestünde, säßen auch diese während der laufenden Ermittlungen noch in Untersuchungshaft, erklärte Wolf im Gespräch.

Elfjähriger ist nicht strafmündig

Strafrechtlich nicht zur Rechenschaft gezogen werde der elfjährige Ägypter, der während der Taschengeldausgabe in der „Notunterkunft“ in Wimbern einen 26-jährigen Mann aus Ghana am 4. November 2014 krankenhausreif schlug.

Der Vorfall hatte einen Großeinsatz der Polizei mit etwa einem Dutzend Streifenwagen sowie nicht zuletzt den Einsatz eines Rettungshubschraubers ausgelöst.

ANDREAS DUNKER für „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE"

FOTO: ANDREAS DUNKER
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