Mutmaßlicher Vergewaltiger geht in Berufung gegen Urteil

22. Januar 2015

SOEST / WICKEDE / WIMBERN. Schuldspruch für einen mutmaßlichen Sexualstraftäter aus der Unterbringungseinrichtung für Asylsuchende in Wimbern: Zu einem Jahr und zehn Monaten Haft ohne Bewährung nach Erwachsenstrafrecht verurteilte das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Soest gestern einen 22-jährigen Asylsuchenden aus Eritrea. – Dies teilte Richter Ulrich Bellinghoff am heutigen Donnerstag (22. Januar 2015) auf Nachfrage von „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“ mit.

Damit blieb das dreiköpfige Jugendschöffengericht mit dem Berufsrichter und zwei Laienrichtern unter dem von der Arnsberger Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von zwei Jahren und zehn Monaten.

Mutmaßliche Vergewaltigung  am 1. Oktober 2014 im Bernhard-Bauer-Park 

Der Wickeder Pflichtverteidiger des mutmaßlichen Straftäters, der am 1. Oktober 2014 im Bernhard-Bauer-Park in Wickede einen Landsmann aus Eritrea vergewaltigt haben soll, legte im Auftrag des Angeklagten allerdings heute schon  Berufung gegen das Urteil ein, welches damit noch nicht rechtskräftig ist.

Wickeder Pflichtverteidiger plädierte auf Freispruch

Der Angeklagte und sein Anwalt halten „die Auswirkung des Alkoholkonsums“ als Ursache für die Straftat nämlich bei der Urteilsfindung „für nicht ausreichend berücksichtigt“ und plädierten daher auf Freispruch wegen Schuldunfähigkeit.

Erst das zweite Mal in seinem Leben konsumierte er Alkohol

Der 22-jährige Schwarzafrikaner aus der Unterbringungseinrichtung in Wimbern habe im Bernhard-Bauer-Park „erst das zweite Mal in seinem Leben“ überhaupt Alkohol getrunken. Beim ersten Konsum von wenigen Flaschen Bier sei ihm „kotzübel“ geworden und deshalb habe er bei dem Zechgelage im Bernhard-Bauer-Park auf den Rat seiner Saufkumpanen gehört und mal Whiskey und Wodka probiert. 

Die Auswirkungen dieser „legalen Drogen“ auf ihn habe der junge Mann mit seiner kleinen und schmächtigen Statur gar nicht einschätzen können. Denn aus seinem ursprünglichen Heimatland Eritrea hätte er keinen Alkoholkonsum gekannt.

Verminderte Schuldfähigkeit 

Das Gericht erkannte bei seinem Urteilsspruch auch eine verminderte Schuldfähigkeit auf Grund von Alkoholkonsum an, folgte allerdings den Aussagen eines Sachverständigen, der erklärt hatte, dass die Alkoholdosis – rund 2,0 Promille – für eine Schuldunfähigkeit des Angeklagten zu gering gewesen sei.

Alkoholrausch vernebelte Täter und Opfer die Sinne

Sowohl der mutmaßliche Täter als aus sein 24-jähriges Opfer – ein ebenfalls schwarzafrikanischer Mann aus der Einrichtung in Wimbern – konnten sich beide auf Grund ihres starken Alkoholrausches jedenfalls vor Gericht nicht mehr an den Tathergang erinnern.

Homosexualität steht im Herkunftsland unter staatlicher Strafe

Beide seien auch keine Homosexuellen. Zu dem sexuellen Übergriff sei es wohl nur auf Grund des durch den Alkohol verursachten Zustandes gekommen.

Vor allem das Opfer zeigte sich von dem schrecklichen Vorfall immer noch peinlich berührt, zumal im Heimatland der beiden Flüchtlinge homosexuelle Handlungen noch immer unter staatlicher Strafe stehen.

Der Beschuldigte selbst könne sich die Tat im Rückblick überhaupt nicht erklären, betonte sein Wickeder Anwalt im Gespräch mit unserer Redaktion.

Vier Minderjährigen blieben Aussagen über peinliche Details erspart

Die fünf Schüler aus Wickede, die die Tat im Bernhard-Bauer-Park am 1. Oktober 2014 mit ansehen mussten, waren alle als Zeugen nach Soest geladen. 

Aussagen vor Gericht zu den peinlichen Details der Tat musste allerdings nur der 17-jährige Hauptbelastungszeuge, der mit seinem mutigen Eingreifen im Park dafür gesorgt hatte, dass der vermeintliche Täter von seinem Opfer abließ.

In Absprache mit dem Angeklagtem und seinem Anwalt sowie der Staatsanwaltschaft verzichtete das Gericht auf eine weitere detaillierte Befragung der anderen vier minderjährigen Zeugen aus Wickede.

Berufungsverfahren wird voraussichtlich länger dauern

Die Verhandlung vor dem Soester Jugendschöffengericht dauerte insgesamt knapp sieben Stunden. 

Der Pflichtverteidiger des mutmaßlichen Sexualstraftäters aus der Wimberner Notunterkunft für Flüchtlinge geht davon aus, dass ein angestrebtes Berufungsverfahren vor dem Landgericht Arnsberg vermutlich sogar noch weitaus länger dauern könne.

Sprachbarrieren nur mit zwei Dolmetschern zu überwinden

Denn die Konversation mit dem Angeklagten und seinem Opfer gestalte sich sehr schwierig, da es auf Grund der Sprachbarrieren der beiden Männer aus Eritrea zweier entsprechender Dolmetscher bedurfte.

Darum flohen die beiden aus ihrer Heimat

Geflohen seien die beiden Schwarzafrikaner aus ihrem Herkunftsland Eritrea auf Grund eines langjährigen und willkührlichen Wehrdienstes in ihrem Heimatland, welches auch als „Nordkorea Afrikas“ bezeichnet würde, so der Anwalt. 

ANDREAS DUNKER für „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“

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Tatort: der Bernhard-Bauer-Park in Wickede FOTO: ANDREAS DUNKER
Tatort: der Bernhard-Bauer-Park in Wickede FOTO: ANDREAS DUNKER