Verwaltungsgericht Arnsberg: Verfahren wegen Start-und-Lande-Bahn sowie ZUE

19. Februar 2015

ARNSBERG / WICKEDE (RUHR). Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat in dieser Woche für Medienvertreter einen Rückblick auf das Jahr 2014 und einen Ausblick auf 2015 gegeben. Dabei weist das Arnsberger Verwaltungsgericht auch auf zwei anhängige Verfahren hin, die Bezug zu Wickede haben.

Bürger gegen Betreiber des Flugplatzes

Zum einen ist da die Rede von einem Wickeder Bürger, der als Nachbar gegen die von der Bezirksregierung Münster erteilte Genehmigung für die Änderung des Flughafens Arnsberg-Menden (FAM) klagt.

Die Änderungsgenehmigung bezieht sich unter anderem auf die Verlängerung der Start-und-Lande-Bahn um 135 Meter.

Laut Gerichtssprecher trägt der Kläger vor, dass er in seiner Nachtruhe beeinträchtigt werde, ohne dass es einen nennenswerten Bedarf für die Erweiterung des Flugplatzes gebe (7 K 1074/14).

Gemeinde gegen Bezirksregierung

Bei dem zweiten Fall handelt es sich um die Klage der Gemeinde Wickede (Ruhr) gegen den Zustimmungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg zur Nutzungsänderung des ehemaligen Marien-Krankenhauses Wimbern in eine „Zentrale Unterbringungseinrichtung“ (ZUE) für bis zu 500 asylbegehrende Ausländer und Flüchtlinge.

Die auf Paragraf 37 Absatz 1 des Baugesetzbuches beruhende Entscheidung der Bezirksregierung ersetzt die Baugenehmigung und ermöglicht die Abweichung von bauplanungsrechtlichen Vorschriften, die dem Vorhaben entgegenstehen (4 K 3379/14). 

Beides sicherlich Verfahren, die auch von öffentlichem Interesse sind.

ANDREAS DUNKER für „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE"

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FOTO: ANDREAS DUNKER
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