Motorisierte Zweiradfahrer: Zum Monatswechsel „blau"

26. Februar 2015

WICKEDE (RUHR) / KREIS SOEST. „Viele Menschen haben eine Lieblingsfarbe. Die spiegelt sich oft in ihren Fahrzeugen wieder. Keine Rücksicht wird auf Farbvorlieben bei Versicherungskennzeichen genommen. Ab dem 1. März 2015 müssen diese „blau“ sein.“ – Darauf weist die Pressestelle der Kreispolizeibehörde Soest hin.

Polizeibeamte im ganzen Land würden in den Tagen nach dem 1. März besonders auf die richtige Farbe der Versicherungskennzeichen achten.

Eine Übergangsfrist für den Tausch der Versicherungskennzeichen gäbe es nicht, erklärt die Polizei. Ab dem 1. März müssten die blauen Schilder angebracht sein, die schwarzen Schilder seien direkt ab Monatsanfang nicht mehr zulässig.

Wer ab Sonntag noch nicht mit „blau“ unterwegs sei, fahre ohne Versicherungsschutz und müsse im Schadensfall mit erheblichen Regressforderungen rechnen.

Darüber hinaus liege auch eine Straftat vor, die von der Polizei mit einer Anzeige geahndet würde.

Die Besitzer der betroffenen Fahrzeuge sollten sich möglichst sofort auf den Weg zu ihren Versicherungen machen, um die neuen Kennzeichen zu erwerben.

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Versicherungskennzeichen FOTO: KREISPOLIZEIBEHÖRDE SOEST
Versicherungskennzeichen FOTO: KREISPOLIZEIBEHÖRDE SOEST