Brandstifter gesteht: „Ich wollte die Kirche anstecken!“

5. März 2015

SOEST / WICKEDE. Zu einer Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilte ein Schöffengericht am Amtsgericht Soest am heutigen Donnerstagmorgen (5. März 2015) einen 51-jährigen Wickeder, der derzeit bereits wegen anderer Straftaten in der Justizvollzugsanstalt in Schwerte einsitzt. Nach dem Geständnis des Angeklagten vor Gericht ist klar, dass er die Schuld für eine versuchte und eine vollendete Brandstiftung in Wickede trägt.

Während die versuchte Brandstiftung an einem leer stehenden Wohnhaus am Haselweg am 23. Juli 2013 durch aufmerksame Zeugen verhindert wurde, konnte der Mann nur wenige Wochen später – am 9. August 2013 – die Brandlegung an der katholischen St.-Antonius-Kirche in Wickede vollenden. 

Zum Glück erlosch das Feuer aber von selbst und richtete „nur“ einen Schaden in Höhe von zirka 50.000 Euro an. 

Persönlichkeitsstörungen – aber nicht schuldunfähig

Ein psychiatrischer Gutachter hatte dem Wickeder zuvor eine Persönlichkeitsstörung attestiert, hielt ihn aber nicht für steuerungs- oder schuldunfähig. 

Wiederholte Taten zeigen große Uneinsichtigkeit

Das Gericht berücksichtigte bei seiner Strafbemessung die nunmehr scheinbare Einsicht und angebliche Reue des Täters. Auch das Zusammenspiel von enthemmendem Alkoholkonsum und Persönlichkeitsstörungen des Mannes fanden bei dem Urteil mildernde Berücksichtigung. 

Gleichwohl befand das Gericht, dass die wiederholten kriminellen Handlungen des alleinstehenden arbeitslosen Krankenpflegers in kurzer Frequenz in der Vergangenheit von großer Uneinsichtigkeit zeugten. 

So hatte der Mann zugegeben – noch am Tage des misslungenen Brandanschlages – den genutzten Benzinkanister wieder mit Brandbeschleuniger aufgefüllt zu haben. 

Aus Frustration und Rache

Vor vollem Gerichtssaal hatte der angeklagte Wickeder bereits zu Anfang der rund 90-minütigen Verhandlung erklärt: „Ich hab’ mich verrannt.“ 

Gründe für die Brandstiftung seien „Frustration“ und die „Faszination des Feuers“ gewesen. Unter anderem habe er sich dafür rächen wollen, dass er einen Job als Küster der katholischen Pfarrgemeinde nicht bekommen habe. 

Wie wirr die Gedanken des 51-jährigen Mannes teilweise waren beziehungsweise sind, zeigte sich an Zitaten aus mehreren ellenlangen Briefen an das Gericht.

Wenn wir diese vorlesen wollten, säßen wir heute Abend noch hier, erklärte der Richter dazu.

Wörtlich hatte der Wickeder darin geäußert, dass er die Abschiebung aller kriminellen Katholiken in den Vatikan fordere.

Seine Frustration und der Ärger über die Kirche war so groß, dass der Angeklagte vor Gericht zugab: „Ich wollte die Kirche anstecken!“

Wickeder braucht nach der Haft eine Betreuung 

Der Gutachter machte deutlich, dass er eine schlechte Prognose nach der Haftentlassung für den Straftäter sähe, wenn es keine Hilfestellung in Freiheit für ihn gäbe. 

Aufgrund der Persönlichkeitsstörungen des Wickeders empfahl der Psychiater sogar eine Betreuung des Mannes, der isoliert sei und sich um sich selbst drehe.

Schwieriges Elternhaus und problematische berufliche Biografie 

Der Wickeder hatte Anfang der Verhandlung erklärt, dass in seinem Leben nicht alles so gelaufen sei, wie er dies gewünscht habe. 

Ein schwieriges Elternhaus und Frustration über berufliche Fehlschläge hätten seine Biografie geprägt.

Zurück in die JVA Schwerte

Sowohl Staatsanwaltschaft als auch die Pflichtverteidigerin verzichteten auf weitere Rechtsmittel, so dass das Urteil von zwei Jahren und acht Monaten umgehend rechtskräftig ist.

In Handschellen wurde der verurteilte Straftäter abschließend von zwei Justiz-Mitarbeitern aus dem Gerichtssaal abgeführt und wieder in die JVA Schwerte verbracht. 

ANDREAS DUNKER für „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“

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FOTO: ANDREAS DUNKER
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