7. Mai 2015
WERL/WICKEDE. Da ihm zu Hause die Zigaretten ausgegangen waren, wollte ein heute 25-jähriger Wickeder mit einem Stein die Scheibe des Nachtschalters an der geschlossenen Shell-Tankstelle einschlagen, um an Tabakwaren zu gelangen. Da ihm dies aufgrund des Sicherheitsglases jedoch nicht gelang und er von jugendlichen Passanten an seinem kriminellen Vorhaben gehindert wurde, warf er aus Frust auch noch einen faustgroßen Kieselstein nach einer 17-jährigen Zeugin.
Weil dieser Wurf jedoch nicht zielgerichtet erfolgte, wurde
der Straftäter vom Vorwurf der versuchten Körperverletzung freigesprochen – zumal der Stein einige Meter entfernt von der 17-jährigen Schülerin aus Ense
landete. Diese hatte die Vollendung des Einbruchversuches durch ihre beherzte Ansprache
des Täters wohl verhindert.
Bei der Hauptverhandlung am heutigen Donnerstag (7. Mai
2015) entschuldigte sich der Angeklagte, der zum Tatzeitpunkt angetrunken war,
auch glaubhaft bei der jungen Zeugin.
Da ihm auch weitere Zeugen attestierten, dass er den Stein
nur planlos geworfen habe, um die Zeugen vom Tatort zu verscheuchen,
verzichtete auch die Arnsberger Staatsanwaltschaft auf die „versuchte
Körperverletzung“ als Teil der Anklage.
Wegen des versuchten Einbruchdiebstahls, den der Angeklagte
vollumfänglich eingestand, sprach ihn die vorsitzende Einzelrichterin nach
einstündiger Verhandlung vor dem Amtsgericht in Werl allerdings schuldig. Als
Strafe dafür muss der 25-jährige Wickeder nun eine Geldbuße in Höhe von 75
Tagessätzen zu je zehn Euro zahlen. Zu den 750 Euro kommen noch die anteiligen
Gerichtskosten hinzu, denn das Verhalten des Angeklagten sei nicht zu
tolerieren und müsse sanktioniert werden, so die Richterin.
Der arbeitslose und ledige Täter erklärte abschließend: „Ich
kann mich nur entschuldigen!“
Das Urteil wurde von dem Angeklagten und der
Staatsanwaltschaft als rechtskräftig anerkannt.
ANDREAS DUNKER für „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“