Erst spritzte das Wasser, dann floss Blut …

1. August 2015

UPDATE 1. AUGUST 2015 · WICKEDE / WERL. Fast die ganze Belegschaft eines Kleinunternehmens aus Wickede fand sich am Donnerstag (30. Juli 2015) im Amtsgericht in Werl ein. In der Firma im Industriegebiet Westerhaar war nur eine „Notbesetzung“ verblieben, wie der Chef des Unternehmens im Gespräch mit „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“ erklärte. – Hintergrund war die tätliche Auseinandersetzung zwischen zwei Mitarbeitern, die – nach einem Messerstich – schlussendlich zu einer Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung und dem Strafverfahren am Donnerstag führte.

Wer bei den vorausgegangenen Streitigkeiten zwischen den „Kollegen“ genau Täter und Opfer war, ließ sich auf Grund der recht widersprüchlichen Aussagen des Beschuldigten auf der Anklagebank und des Geschädigten im Zeugenstand kaum klären.

Machte der Angeklagte nur Gebrauch von seinem Notwehrrecht?

Deshalb waren die Juristen sich nicht schlüssig, ob der angeklagte 29-jährige Mann aus Menden bei dem Messerstich in das Bein seines vermeintlichen „Peinigers“ nicht vielleicht nur Gebrauch von dem ihm zustehenden Recht auf „Notwehr“ gemacht hatte.

Einstellung des Verfahrens nach vollständiger Schmerzensgeld-Zahlung

So endete die etwa einstündige Hauptverhandlung unter Vorsitz von Einzelrichterin Patricia Suttrop schließlich in einer vorläufigen Einstellung des Verfahrens, nachdem die Richterin ein „Rechtsgespräch“ mit der Vertreterin der Arnsberger Staatsanwaltschaft und dem Verteidiger des Angeklagten geführt hatte.

Voraussetzung für eine endgültige Einstellung der Strafsache sei die Zahlung von 600,00 Euro Schmerzensgeld durch den Angeklagten an seinen früheren Arbeitskollegen, betonte Strafrichterin Patricia Suttrop abschließend. Dieses sei in sechs monatlichen Raten ab dem 1. September 2015 von dem Mendener, der inzwischen in einer Leiharbeitsfirma beschäftigt ist, an den anwaltlichen Vertreter des „Opfers“ zu überweisen.

Vorfall hatte eine lange Vorgeschichte

Wie war es zu dem Messerstich gekommen? – Der Angeklagte behauptete, dass er im Vorfeld immer wieder durch verbale Sticheleien und „Sabotage“ seiner Arbeit durch das spätere Messerstich-Opfer gemobbt worden sei.

Nachdem sein Arbeitskollege kurz vor dem Feierabend am 17. November 2014 einfach den zentralen Kompressor abgestellt habe, sei seine Maschine mitten im Verarbeitungsprozess stehen geblieben.

Keine andere Chance sich dem Würgegriff zu entziehen?

Als man sich dann im Waschraum der Firma getroffen habe, hätte er den Kollegen mit einem Strahl aus dem Wasserhahn nass gespritzt. – Sozusagen als kleinen Racheakt für die abgedrehte Druckluft.

Sein Kollege habe ihn dann aufgrund der Kinderei direkt in den Schwitzkasten genommen und ihn so gewürgt, dass ihm fast die Luft zum Atmen weggeblieben sei.

Den Erstickungstod vor Augen habe er dann in Panik sein „Arbeitsmesser“ aus der Hosentasche geangelt, geöffnet und seinem vermeintlichen „Peiniger“ damit einmal ins Bein gestochen, der zuvor völlig ausgerastet sei. – Beim weiteren Gerangel habe er ihm außerdem mit dem Hinterkopf wohl die Nase blutig geschlagen.

Er habe einfach keine andere Chance gesehen, sich aus dem Würgegriff des wesentlich stärkeren Mannes zu befreien, als mit seinem Messer zuzustechen, beteuerte der Angeklagte.

„Das Spritzwasser war der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen gebracht hat!“

Ganz anders klang die Geschichte, als der Geschädigte als Belastungszeuge vor Gericht über den Fall berichtete. 

Der 44-jährige Maschineneinrichter aus Werl erklärte, dass „jeder in der Firma auf Feierabend getrimmt“ gewesen sei und er nur deshalb den zentralen Kompressor für die Maschinen abgeschaltet habe. Seinen Kollegen – dessen Werkbank auch auf die Druckluft des Kompressors angewiesen ist – habe er damit keinesfalls ärgern oder provozieren wollen.

Schon immer habe es Missverständnisse und Dispute zwischen ihm und dem Kollegen gegeben. – Wörtlich sagte der 44-jährige Werler vor Gericht: „Das Spritzwasser war der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen gebracht hat!“

Er habe sich den kleineren Kollegen nach dieser Kinderei im Waschraum geschnappt, um ihn mal „einzunorden“.

Stichwunde im Bein und angebrochene Nase

Sein Kontrahent habe – während er ihn im Schwitzkasten gehalten habe – aber plötzlich ein Messer in der Hand gehabt und ihm damit eine drei bis vier Zentimeter tiefe Stichwunde am Bein zugefügt, so der Werler im Zeugenstand.

Daraufhin habe er den Mendener aus dem Schwitzkasten gelassen und ihm durch eine Umklammerung nunmehr die Arme fixiert.

Daraufhin habe der Angeklagte ihn dann noch mit einem Kopfstoß vor die Brille und das Nasenbein getroffen, welches dadurch angebrochen sei. 

Chef und Polizei alarmiert

Nachdem man rangelnd bis zum Büro der kleinen Firma gelangt sei, habe sich die Lage im Kreises weiterer Mitarbeiter etwas beruhigt. Vom Büro aus seien der Chef des Unternehmens und die Polizei verständigt worden.

Der Werler gab an, dass er aufgrund seiner Verletzungen 14 Tage lang arbeitsunfähig gewesen sei.

Einstellung des Verfahrens gegen Schmerzensgeldzahlung

Wie genau es von den vielen verbalen Sticheleien im Vorfeld zu dem Messerstich kam, blieb auf Grund der zwei Versionen der Geschichte für die Prozessbeobachter ungeklärt.

Da der Angeklagte aus Menden nicht vorbestraft ist und seiner Ansicht nach aus Notwehr gehandelt hat, einigten sich die Juristen auf die Einstellung des Strafverfahrens gegen Zahlung des besagten Schmerzensgeldes.

Ein halbes Dutzend weiterer Mitarbeiter der Firma sowie deren Chef waren übrigens als Zeugen vor Gericht geladen, wurden nach der vorläufigen Einstellung des Verfahrens aber nicht mehr gehört.

Geschäftsführer verärgert über das Werler Amtsgericht

Der Geschäftsführer der Firma zeigte sich am gestrigen Freitag (31. Juli 2015) im telefonischen Gespräch mit "wickede.ruhr HEIMAT ONLINE" äußerst verärgert darüber, dass am Donnerstag fast die ganze Belegschaft des Wickeder Betriebes vor Gericht geladen worden sei, die vorsitzende Richterin dann aber außer dem Geschädigten niemanden zur Anhörung in den Zeugenstand gerufen habe. – Denn aufgrund der fehlenden Mitarbeiter habe das Kleinunternehmen einen erheblichen Produktionsausfall gehabt.

Richterin begründet ihre Entscheidung

Richterin Patricia Suttrop begründete die vorläufige Einstellung des Verfahrens ohne die Anhörung weiterer Zeugen damit, dass von den anderen geladenen Mitarbeitern keiner während des Messerstichs dabei gewesen sei.

Da der Geschädigte selbst handgreiflich geworden sei, habe man in einem juristischen Fachgespräch über „die sehr komplexen Fragen des Notwehrrechts“ diskutiert und sei im Kreise von drei Juristen zu dem Entschluss gekommen, das Verfahren gegen die Zahlung des Schmerzensgeldes einzustellen.

Deshalb hätten weitere Aussagen nichts mehr gebracht.

Fakt sei auf jeden Fall, so die Richterin, dass der Geschädigte sich auch nicht richtig verhalten habe.

ANDREAS DUNKER für "wickede.ruhr HEIMAT ONLINE"

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FOTO: ANDREAS DUNKER
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