Prozess vor dem Verwaltungsgericht: Bürger aus Echthausen scheitert mit seiner Klage

1. September 2015

ARNSBERG / MENDEN / WICKEDE-ECHTHAUSEN. Durch eine Erweiterung der Start-und-Lande-Bahn des Flugplatzes Arnsberg-Menden (FAM) wird dieser künftig für Piloten und Passagiere noch sicherer. Denn künftig erfüllt der öffentlich zugängliche Verkehrslandeplatz an der Ortsgrenze zwischen Voßwinkel und Echthausen modernste europäische Sicherheitsstandards. – Die Klage eines einzelnen Bürgers aus dem benachbarten Dorf Echthausen gegen die bauliche Veränderung hat das Arnsberger Verwaltungsgericht mit Urteil vom 20. August 2015 abgewiesen, welches am heutigen Dienstag (1. September 2015) veröffentlicht wurde.

FAM-Geschäftsführer Franz-Josef Barkhaus fühlte sich heute in seiner Meinung bestätigt, dass die Einwände des Echthausener Bürgers völlig unbegründet seien. Denn durch die Erweiterung der Start-und-Lande-Bahn von 920 auf 1.055 Meter Länge sowie von 20 auf 25 Meter Breite erfolge ja nur eine Anpassung an die neuen europäischen Sicherheitsstandards.

Eine Ausweitung des Flugbetriebes über das bislang genehmigte Maß sei definitiv nicht vorgesehen. Folglich sei es absolut nicht richtig, dass der Kläger aus der Gemeinde Wickede (Ruhr) befürchte, dass es durch diese wichtigen Sicherheitsmaßnahmen mehr Lärm für ihn geben könne.

Genehmigung ist rechtens

Die Bezirksregierung Münster habe der „Flugplatzgesellschaft Arnsberg-Menden mbH“, die ihren Sitz in Menden hat, die Erweiterung zu Recht genehmigt, so die 7. Kammer des Arnsberger Verwaltungsgerichts in ihrem Urteil. Der Kläger würde durch die erteilte Genehmigung in seinen Rechten nicht verletzt.

Lärmbelästigung unter der Geringfügigkeitsschwelle

Wörtlich heißt es in einer Mitteilung an die Medien: „Dabei hat das Gericht die im Genehmigungsverfahren vorgelegte Prognose über die künftige Entwicklung des Flugverkehrs und eine Immissionsprognose gewürdigt. Danach habe der Kläger nur mit geringfügigen Lärmbelästigungen zu rechnen. Die zu erwartenden Dauerschallpegel lägen weit unter den maßgeblichen Richtwerten. Eine gesundheitsrelevante Lärmbelastung sei nicht zu befürchten.“

Selbst selten vorkommende Nachtflüge lägen unter der Geringfügigkeitsschwelle, sagt das Gericht.

„Status quo“ bleibt erhalten

Wäre der Klage des Echthausener Bürgers stattgegeben worden, hätten einige langjährig am Verkehrslandeplatz angesiedelte Unternehmen ihre Flugzeuge an einem anderen Standort stationieren müssen.

Durch die Berücksichtigung der neuen Sicherheitsfaktoren bleibe der „Status quo“, sprich der gegenwärtige Zustand, des Verkehrslandeplatzes aber erhalten, betonte FAM-Geschäftsführer Barkhaus sichtlich erfreut.

Rechtsmittel gegen das Urteil können noch eingelegt werden

Über Rechtsmittel gegen das Urteil binnen Monatsfrist hätte das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster zu entscheiden.

Das Arnsberger Gericht selbst hat keine Berufung zugelassen und geht auch nicht von einer entsprechenden Zulassung durch das höhere Gericht aus.


Anmerkung der Redaktion: Unser Redaktionsbüro hat in diesem Fall die Pressearbeit für den Flugplatz Arnsberg – Menden (FAM) übernommen. Wir hoffen, dass wir diesen Bericht trotzdem objektiv verfasst haben, wollen der Transparenz halber aber offen sagen, dass der FAM unser Auftraggeber war und wir hier die offizielle Mitteilung der Flugplatzgesellschaft direkt ohne Änderungen übernommen haben. – Wie halten diesen Hinweis gegenüber unseren Lesern nur für fair.

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Logo des Flugplatzes Arnsberg-Menden (FAM) ARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER
Logo des Flugplatzes Arnsberg-Menden (FAM) ARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER
Ein startendes Flugzeug auf dem Verkehrslandeplatz Arnsberg-Menden ARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER
Ein startendes Flugzeug auf dem Verkehrslandeplatz Arnsberg-Menden ARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER
Blick aus dem Tower auf dem Verkehrslandeplatz Arnsberg-Menden mit der erweiterten Start-und-Lande-BahnARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER
Blick aus dem Tower auf dem Verkehrslandeplatz Arnsberg-Menden mit der erweiterten Start-und-Lande-BahnARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER
Die erweiterte Start-und-Lande-Bahn des Verkehrslandeplatzes Arnsberg-Menden ARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER
Die erweiterte Start-und-Lande-Bahn des Verkehrslandeplatzes Arnsberg-Menden ARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER
Das neue Stück der Start-und-Lande-Bahn des Verkehrslandeplatzes Arnsberg-Menden ARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER
Das neue Stück der Start-und-Lande-Bahn des Verkehrslandeplatzes Arnsberg-Menden ARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER