1. Oktober 2015
WICKEDE. Von „einer fahrlässigen Brandstiftung“ als Ursache für den Wohnungsbrand in einem Sechsfamilienhaus an der Straße Zum Ostenfeld in Wickede am gestrigen Mittwoch (30. September 2015) geht die Polizei aus. – Dies teilte die Pressestelle der Kreispolizeibehörde Soest am heutigen Donnerstag im Gespräch mit „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“ mit.
Polizei-Pressesprecher Frank Meiske schloss auf Nachfrage unserer Redaktion „eine bewusste Brandstiftung“ nach jetzigem Erkenntnisstand aus.
Ob eventuell der in der Wohnung anwesende Bewohner oder die durch den Brand getötete Katze das Feuer durch Unachtsamkeit selbst ausgelöst haben, hätten die zuständigen Sachbearbeiter der Polizei bislang noch nicht ermitteln können.
Der mit Verdacht auf eine Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus eingelieferte Mann sei zu dem Sachverhalt noch nicht vernommen worden.
Junges Paar ist vorerst wohnungslos
Mitbewohnerin Nata Schiller, die während des Brandes außer Haus war, postete inzwischen öffentlich auf Facebook, dass man nun „wohnungslos“ sei.
Obdachlos sei das junge Paar aber nicht, betonte Knut Hornkamp vom Ordnungsamt der Gemeinde Wickede (Ruhr). Die betroffene Frau sei wohl vorerst bei ihrer Schwiegermutter in spe untergekommen.
Zudem habe die Gemeinde ihr Hilfe bei der Suche nach einer neuen Wohnung angeboten, so Hornkamp.
Sachschaden von einigen zehntausend Euro
„Im und am Haus entstand beträchtlicher Sachschaden“, meldete die Pressestelle der Polizei. Zur Höhe des finanziellen Schadens könne man aber keine konkreten Angaben machen.
Zumindest die betroffene Wohnung des Sechsfamilienhauses sowie der Flur müssten nach dem Brand und dem damit einhergehenden Löschangriff der Feuerwehr erst wieder komplett renoviert werden, meinte René Bente im Gespräch mit „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“. Seiner Familie gehört die Immobilie.
Auch Bente konnte zur genauen Schadenssumme noch nichts sagen, geht aber von mehreren zehntausend Euro aus.
Nach
einer genauen Untersuchung der polizeilichen Brandsachbearbeiter schließt die
Polizei übrigens „eine vorsätzliche Brandstiftung oder einen technischen
Defekt“ aus. Hinweise darauf hätten sich nicht ergeben, so die Beamten. Vielmehr
müsse von „einer fahrlässigen Brandstiftung“ ausgegangen werden.
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