Was Hundehalter in Wickede beachten müssen

25. Januar 2016

WICKEDE (RUHR). Wie viele Hundehalter es im Bereich der Gemeinde Wickede (Ruhr) aktuell genau gibt, konnte Sylvia Baarmann vom Fachbereich „Finanzen“ der Kommunalverwaltung am heutigen Montag (25. Januar 2016) auf Anfrage unserer Redaktion nicht statistisch genau beantworten. Baarmann, die im Rathaus unter anderem für „Hunde- und Vergnügungsteuer“ zuständig ist, geht jedoch von rund 800 Tieren aus. Hundehalter seien es weniger, da einige der Besitzer auch zwei oder mehr Vierbeiner besäßen.

Ihr neuer Kollege Sascha Röglin, der seit dem Jahreswechsel als Nachfolger von Knut Hornkamp für „Ordnungsangelegenheiten“ in der kommunalen Verwaltung zuständig ist, wies gegenüber „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“ aber heute auf einige Regeln hin, die bei der Haltung eines Hundes in der Ruhrgemeinde zu beachten sind.

Unter anderem nennt Röglin dabei die Meldepflicht für Hunde im Steueramt der Gemeinde.

Die Tiere seien außerdem so zu führen, dass von ihnen „keinerlei Gefahr für Gesundheit oder Leben für andere Personen oder Tiere“ ausgehe, erklärt Röglin. Bei Spaziergängen auf Verkehrsflächen und in Grünanlagen in bebauten Gebieten müssten die Vierbeiner zudem von „aufsichtsfähigen Personen an der Leine“ gehalten werden. Des weiteren hätten die Halter in Feld und Flur dafür zu sorgen, dass sich die Hunde in ihrem Einwirkungsbereich aufhielten und bei der Annäherung von Personen und Fahrzeugen unverzüglich angeleint würden.

Größer als 40 Zentimeter oder schwerer als 20 Kilogramm: Sachkundenachweis erforderlich

Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe (ein Stockmaß) von 40 Zentimetern oder mehr beziehungsweise ein Gewicht von 20 Kilogramm oder mehr haben, müssen zudem dem Ordnungsamt der Gemeinde Wickede (Ruhr) gemeldet werden.

Halter müssen für diese großen Vierbeiner nachweisen, dass sie „die nötige Sachkunde und Zuverlässigkeit“ besitzen und eine Haftpflichtversicherung für den Hund abgeschlossen haben.

Außerdem müsse der Hund fälschungssicher gechipt sein, sagt Röglin.

Der Sachkundenachweis könne bei einem Tierarzt oder dem zuständigen Veterinäramt des Kreises Soest erworben werden, so Sascha Röglin. Als „sachkundig“ würden zudem Personen gelten, die mehr als drei Jahre Hundehaltung ohne tierschutz- oder ordnungsrechtliche Verstösse nachweisen können.

ANDREAS DUNKER für „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“

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Hunde in Wickede FOTO: ANDREAS DUNKER
Hunde in Wickede FOTO: ANDREAS DUNKER