Kritik aus Südwestfalen an Plan zur Landesentwicklung

17. Januar 2016

KREIS SOEST. Deutliche Kritik am überarbeiteten Entwurf des Landentwicklungsplanes (LEP) haben die Ausschüsse für Regionalentwicklung und Umwelt des Soester Kreistages in einer gemeinsamen Sitzung am Mittwoch (13. Januar 2016) geübt. Damit haben sie mit großer Mehrheit fast genau nach einem Jahr wieder eine kritische Stellungnahme auf den Weg zur NRW-Landesregierung gebracht. – Die Sondersitzung zu Beginn des Jahres war notwendig geworden, weil die Staatskanzlei in Düsseldorf eine Frist bis 15. Januar für erneute Einlassungen zu den geänderten Zielen und Grundsätzen eingeräumt hatte.

Die Politiker wollen vor der Neuaufstellung des Landentwicklungsplanes mit ihrer abermaligen kritischen Stellungnahme vor allem sicherstellen, dass Westfalen und insbesondere Südwestfalen von der Landesentwicklung nicht abgehängt werden und auch kleinere Dörfer noch Entwicklungsmöglichkeiten haben. Des weiteren geht es darum, dass Kommunen noch Einflussmöglichkeiten auf Windkraftstandorte bleiben und der Regionalflughafen Paderborn/Lippstadt nicht degradiert wird. – So lässt sich die Kritik an der vorliegenden LEP-Fassung durch die beiden Gremien auf den Punkt bringen, die alleine von den Vertretern von „Bündnis 90 / Die Grünen“ nicht geteilt wurde.

So rieben sich die meisten Mitglieder der Ausschüsse an die Aufnahme der Begrifflichkeiten „Metropolregion Rheinland“ und „Metropolregion Ruhr“ in den Abschnitt „Regionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit“ des LEP-Textes.

Sie schlossen sich dem Wortlaut des Vorstoßes der Regionalräte Südwestfalen, Münster und Detmold an, die mittelstandsorientierte Wachstumsregion Westfalen-Lippe explizit zu erwähnen.

Die Entwicklungsmöglichkeiten kleiner Dörfer wollen die Kreispolitiker nicht bei einer Einwohnerzahl unter 2.000 einschränken, so dass sie diese Zahl strichen. Dagegen sollen die jeweiligen Verhältnisse beziehungsweise dynamischen Entwicklungen vor Ort berücksichtigt werden.

Die Mehrheit der Ausschüsse bezweifelt die Sinnhaftigkeit detaillierter Vorgaben für die Größe von Windkraft-Vorrangflächen. Die Entscheidung müsse in den Kommunen fallen, hieß es. Eine Reihe von Kommunen – namentlich Ense, Erwitte, Rüthen, Möhnesee und Werl – lieferten positive Beispiele und wiesen über reine Repowering-Projekte auch ohne Einfluss der Landesplanung zusätzliche Vorrangflächen in ihren Flächennutzungsplänen aus.

Im Hinblick auf den Regionalflughafen Paderborn/Lippstadt als wichtigen Infrastruktur- und Wirtschaftsfaktor wiesen die Ausschüsse die überarbeitete LEP-Fassung als vollkommen inakzeptabel zurück. Zurzeit wird noch zwischen landes- und regionalbedeutsamen Flughäfen unterschieden und Paderborn/Lippstadt in die zweite Kategorie eingestuft. Die Ausschüsse forderten mit breiter Mehrheit gleiche Entwicklungsmöglichkeiten für alle Verkehrsflughäfen in Nordrhein-Westfalen. Sie müssten einschließlich der Flächen für die Flughafeninfrastruktur und für flughafen-affines Gewerbe jeweils bedarfsgerecht entwickelt werden.

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