Täter oder Opfer? – Wie kam das Handy an den Tatort?

21. Januar 2016

WICKEDE (RUHR) / SCHWERTE / WERL. Wie kamen vier als gestohlen gemeldete Mobiltelefone in die Wohnung des mehrfach vorbestraftem 65-jährige Mannes aus Schwerte und sein eigenes Handy an den Tatort eines Autoaufbruchs und Handtaschendiebstahls in Schlückingen? – Die Erklärung des Angeklagten am heutigen Donnerstag (21. Januar 2016) vor dem Amtsgericht in Werl klang schon etwas kurios.

Denn angeblich wollte der arbeitslose Verdächtige die Diebesware, die die Polizei im Frühjahr 2015 bei einer Durchsuchung seiner Wohnung in Schwerte sicherstellte, arglos auf verschiedenen Trödelmärkten erworben haben.

Keine plausible Erklärung für die „Visitenkarte“ des Verdächtigen am Tatort

Eine plausible Erklärung dafür, wie sein eigenes Handy andererseits auf den Sitz eines Pkw in Schlückingen gelangen konnte, der am 22. Mai 2015 von einem Dieb ausgeraubt worden war, hatte der Schwerter auch nicht so recht.

Angeblich sei ihm sein eigenes Handy am Tattag gestohlen worden, gab der unter Bewährung stehende Angeklagte zu Protokoll. Einen Beweis für diese Behauptung konnte er heute im Gerichtssaal allerdings nicht vorlegen.

Ein Kassenbon eines Discounters als „Beleg“ für sein Alibi

Zudem behauptete der in der Vergangenheit mehrfach wegen schweren Diebstahls in Erscheinung getretene Mann ein Alibi für den Zeitpunkt des Autoaufbruchs in Schlückingen zu besitzen. Als „Beweis“ dafür legte er einen Kassenbon aus einer Filiale eines bekannten Textil-Discounters in Schwerte-Geisecke vor. – Das Gericht sah die „Beweiskraft“ dieses „Dokumentes“ trotz Datums und Uhrzeit allerdings eher als fragwürdig an.

Angeklagt war der polizeibekannte Schwerter wegen eines Einbruches in ein geschlossenes Fahrzeug, welches am 22. Mai 2015 am Haarweg in Schlückingen geparkt war und aufgebrochen wurde, während die Besitzerin mit ihrem Hund in der Nähe spazieren ging. Dabei wurde eine Handtasche gestohlen, in der sich – nach Aussage des Opfers – ein Portemonnaie mit 380 Euro Bargeld sowie Ausweisdokumente und ein Sparbuch befanden (wir berichteten).

Fortsetzung folgt

Ob der 65-jährige Mann aus Schwerte für die ihm zur Last gelegte Tat verurteilt wird, bleibt abzuwarten. Denn da die Bewährungshelferin des erst Ende 2014 aus der Haft entlassenen Schwerters sowie ein ermittelnder Polizeibeamter von der Verteidigung zur Anhörung in dem Fall verlangt wurden, vertagte Strafrichterin Patricia Suttrop die Hauptverhandlung auf den 2. Februar 2016, um 9.00 Uhr.

Dann wird sich wohl entscheiden, ob der Schwerter in den nächsten Jahren seine angeblich beantragte Rente genießen kann – oder ob er durch erneute Straffälligkeit seine bis 2017 andauernde Bewährung verwirkt hat und eventuell wieder zurück ins Gefängnis muss.

Bis 1998 hatte der Angeklagte übrigens an der Kapellenstraße in Wickede gewohnt.

CARINA WESTERWELLE und ANDREAS DUNKER für „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“

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ARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER
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