Angeklagter vor Gericht: „Ich weiß nicht, was mich da geritten hat.“

28. Januar 2016

WICKEDE / WERL. Teuer zu stehen kommen einem 61-jährigen Leiharbeiter aus Wickede drei Betrugsdelikte, durch die er sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil im Gesamtwert von 500 Euro verschaffen wollte. – Strafrichterin Patrica Suttrop verurteilte den einschlägig vorbestraften Angeklagten am heutigen Donnerstag (28. Januar 2016) bei einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht in Werl zu sechs Monaten Gesamtfreiheitsstrafe, die zur dreijährigen Bewährung ausgesetzt ist, und einer Geldbuße von 1.000 Euro. Zudem muss der Verurteilte noch die Verfahrenskosten übernehmen.

Der Angeklagte, der sich vor Gericht komplett geständig und äußerst reumütig zeigte, hatte auf den Namen seines unter Betreuung stehenden Schwagers drei Warenbestellungen im Internet durchgeführt und diese nicht bezahlt.

„Ich weiß nicht, was mich da geritten hat“, sagte der 61-jährige, der weiter erklärte, dass er seit zwanzig Jahren „trockener Alkoholiker“ sei und zum Zeitpunkt der Betrugsdelikte keine Arbeit gehabt hätte. Er sei sich seiner Straftaten inzwischen bewusst und bereue diese.

Eine „erhöhte kriminelle Energie“

Da er einen Dritten mit in die Betrugsfälle verwickelt hat, sah Alleinrichterin Patricia Suttrop trotz des eigentlich geringwertigen Vermögensvorteils eine „erhöhte kriminelle Energie“ bei dem Wickeder, der bereits zuvor mit einem halben Dutzend bekannter Straftaten in Erscheinung getreten war. Unter anderem war der Mann wohl wegen Diebstahls sowie Fahrens ohne Pflichtversicherung und Fahrerlaubnis rechtskräftig verurteilt worden.

„Mir hat das gut getan!“

Eine eigentlich vom Gericht zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe hatte der Wickeder dabei übrigens selbst widerrufen. Er war lieber in die Justizvollzugsanstalt Bielefeld gegangen, wo er dann in der Schlosserei arbeitete. – Auf den verdutzten Blick von Richterin Patricia Suttrop zu dieser „Selbsteinweisung“ in den Knast reagierte der Wickeder mit der Bemerkung: „Mir hat das gut getan!“

Doch scheinbar hielt ihn der Gefängnisaufenthalt nicht von weiteren Vermögensdelikten ab – wie die nun bekannt gewordenen drei Betrugsfälle zeigen. Diese gab der 61-jährige übrigens sofort nach der Verlesung der Anklage mit den Worten zu: „Ich sage da nichts zur Verteidigung. Ist nun mal die Wahrheit!“

Unter anderem hatte der Wickeder bei Otto und Hussel sowie einer Versandapotheke über das Internet verschiedene Waren auf den Namen seines Schwagers bestellt, da er selbst wohl entsprechende Schufa-Einträge hat, so dass er nicht auf Rechnung beliefert wird. – Bezahlt wurden diese betrügerischen Einkäufe bislang scheinbar nicht.

Urteil ist rechtskräftig

Sowohl der Angeklagte als auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft verzichteten nach der Urteilsverkündung übrigens auf weitere Rechtsmittel, so dass der Mann nun als rechtskräftig verurteilt gilt. – Der Straftäter hatte dies mit den Worten begründet: „Ich möchte die Sache abschließen!“

Richterin Patricia Suttrop hatte die illegale Namensnutzung eines unter Betreuung stehenden Familienangehörigen übrigens klar als „verwerflich“ tituliert.

ANDREAS DUNKER für „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“

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ARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER
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