Ekel erregend für jeden Verbraucher – oder sogar gesundheitsgefährdend

1. März 2016

KREIS SOEST. Die Lebensmittelüberwachung des Kreises hat 2015 insgesamt 3.778 Kontrollen in 3.608 Betrieben durchgeführt (Vorjahr 4.035 in 3.753 Betrieben). Diese Zahlen spiegeln viele planmäßige Kontrollen wider. Doch jenseits der Routine hat der Flüchtlingsstrom auch die Arbeit der sechs Lebensmittelkontrolleure im Veterinärdienst beeinflusst. "Unser Fachwissen war bei Essenslieferungen und der Einrichtung von Unterkünften gefragt", zieht Sachgebietsleiter Dr. Eberhard Büker Bilanz.

Die Situation stellte die heimischen Caterer vor große Herausforderungen, weil sie oft kurzfristig ihre Kapazitäten erweitern mussten. Das hatte unter Umständen bürokratische Konsequenzen. Betriebe, die mehr als ein Drittel ihrer produzierten Essen außer Haus liefern, sind seit 2009 der EU-Zulassungspflicht unterworfen. "Durch die Aufträge in Zusammenhang mit Flüchtlingsunterkünften haben einige Betriebe diesen Anteil überschritten", berichtet Dr. Eberhard Büker. "Mit der EU-Zulassung erhöhen sich die Anforderung an Gebäude, Dokumentationspflichten und Eigenkontrollmaßnahmen." 

Eine solche EU-Zulassung erleichtert der Lebensmittelüberwachung also letztlich die Arbeit, so dass die Kontrolleure sich verstärkt anderen Bereichen zuwenden können. Bei 232 der im vergangenen Jahr durchgeführten Kontrollen (6,14 Prozent) erfolgten Belehrungen wegen geringer Mängel (Vorjahr 4,46), in 68 Fällen (1,8 Prozent) wurden Verwarngelder erhoben (Vorjahr 1,93 Prozent) und in 20 Fällen (0,53 Prozent) wurden wegen schwerer Mängel Bußgelder erhoben (Vorjahr 0,64 Prozent). Für Dr. Eberhard Büker liegen die Abweichungen nach oben und unten im Rahmen einer normalen Schwankungsbreite. 

Mit Belehrungen rügt die Lebensmittelüberwachung zum Beispiel den fehlenden Deckel auf dem Mülleimer, Fliesenschäden oder leichte Verschmutzungen. Verwarngelder werden unter anderem bei verbrauchtem Fett, bei Kennzeichnungsmängeln oder bei geringen hygienischen Mängeln erhoben. Bußgelder werden bei schweren hygienischen Mängeln oder beim Vorhandensein von mehreren verdorbenen oder abgelaufenen Lebensmitteln sowie bei Zuständen, die Ekel erregend für jeden Verbraucher oder sogar gesundheitsgefährdend sind, festgesetzt. Eine Vielzahl von Mängeln führt jeweils zu einer höheren Einstufung. 

Die Lebensmittelkontrolleure des Kreises zogen insgesamt 1.714 Proben (Vorjahr 1.740). Davon wurden 246 beanstandet (14,35 Prozent, Vorjahr 12,18 Prozent) und 110 bemängelt (6,42 Prozent, Vorjahr 7,3 Prozent). Die Kontrollen und Probenahmen lösten 55 Ermittlungsverfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten aus (Vorjahr 81). 51 Bußgeldbescheide wurden ausgestellt (Vorjahr ebenfalls 51).

ANZEIGE
ANZEIGE
Ist das Grillfleisch kühl genug und damit vorschriftsmäßig gelagert? Ein Lebensmittelkontrolleur des Kreises misst die Temperatur in einem Kühlhaus. FOTO: JUDITH WEDDERWILLE / KREIS SOEST
Ist das Grillfleisch kühl genug und damit vorschriftsmäßig gelagert? Ein Lebensmittelkontrolleur des Kreises misst die Temperatur in einem Kühlhaus. FOTO: JUDITH WEDDERWILLE / KREIS SOEST