Angeklagter Wickeder räumte Drogenhandel ein

10. März 2016

WICKEDE / SOEST. Mit einem Lächeln auf den Lippen und Fesseln um die Handgelenke wurde am heutigen Donnerstagmorgen (10. März 2016) ein 54-jähriger Portugiese aus Wickede in den Saal des Soester Amtsgerichtes geführt. Die Staatsanwaltschaft warf dem Langzeitarbeitslosen im Rahmen einer Hauptverhandlung den unerlaubten Besitz von Marihuana in nicht geringer Menge vor. Der Angeklagte räumte den Vorwurf im Laufe des Verfahrens zudem ein und gestand das unerlaubte Handeltreiben mit Marihuana ein.

Neben fast 115 Gramm Marihuana mit einem Wirkstoffgehalt von knapp 19 Prozent  hatte die Polizei auch zwei digitale Feinwaagen sowie mehr als 150 kleine Klemmverschlussbeutel zur Portionierung der illegalen Ware bei dem Angeklagten sichergestellt, der nach einer weiteren Wohnungsdurchsuchung aktuell in der Justizvollzugsanstalt in Hamm in Untersuchungshaft sitzt.

Zu seinen Lieferanten und Kunden machte der Wickeder Drogendealer vor Gericht keine Angaben. Angeblich konsumiere er selbst schon seit zirka 35 Jahren sehr geringe Mengen Marihuana erklärte der zirka 12 Jahre arbeitslose Wickeder.

Als 17-jähriger war der Portugiese nach Deutschland gekommen und hatte ohne Schulabschluss und Berufsausbildung später einige Jahre als Lagerist und Staplerfahrer gearbeitet. Seit über einer Dekade finanziert der in Scheidung lebende Mann seinen Lebensunterhalt allerdings durch Arbeitslosengeld und den Verkauf von Drogen.

Da der Angeklagte bislang keine Vorstrafen besitzt, forderte die Staatsanwaltschaft eine Strafe von einem Jahr und drei Monaten mit dreijähriger Bewährung. Die nachgelagerte neue Tat wurde dabei nicht berücksichtigt.

Der Pflichtverteidiger des Angeklagten plädierte hingegen nur auf die Mindeststrafe von einem Jahr.

Das dreiköpfige Schöffengericht unter Vorsitz von Berufsrichter Marc Gährken verhängte schließlich die von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafe von einem Jahr und drei Monaten, welche zur Bewährung ausgesetzt ist, sowie 200 Sozialstunden.

Unter anderem begründete der Richter die etwas höhere Strafe damit, dass es sich bei dem Marihuana wohl um „ziemlich gutes Zeug“ handele, welches aufgrund seines hohen Wirkstoffgehaltes professionell produziert worden sein müsse.

Der Pflichtverteidiger deutete an, dass man voraussichtlich nicht in Berufung oder Revision gehen werde, verzichtete am heutigen Donnerstag aufgrund des weiteren laufenden Verfahrens aber noch nicht sofort auf die Einlegung von Rechtsmitteln.

ANDREAS DUNKER für "wickede.ruhr HEIMAT ONLINE"

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ARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER
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