Facebook-Kommentator akzeptiert Strafbefehl wegen Volksverhetzung nur widerwillig

14. April 2016

WICKEDE (RUHR) / WERL. Widerwillig nahm ein 31-jähriger Mann aus Wickede am heutigen Donnerstag (14. April 2016) einen Strafbefehl des Amtsgerichtes Werl wegen Volksverhetzung im sozialen Netzwerk „Facebook“ an. Seinen Einspruch gegen die Geldstrafe von 2.700 Euro nahm der Wickeder mit libanesischen Wurzeln zurück, nachdem ihm Einzelrichterin Patricia Suttrop deutlich gemacht hatte, dass die Strafe bei einer Hauptverhandlung vor Gericht wohl eher nicht geringer ausfallen würde. Deshalb akzeptierte der Mann die Strafe in Höhe von 90 Tagessätzen à 30 Euro schließlich.

Der Wickeder war von der Staatsanwaltschaft Arnsberg auf Grund eines hetzerischen Postings angeklagt, welches ein Vergehen nach Paragraf 130, Absatz 4 des Strafgesetzbuches (StGB) ist.

Dem Mann wurde vorgeworfen, dass er am 18. Dezember 2015 in einer Facebook-Gruppe unter seinem eigenen Account einen Beitrag über den Präsidenten Israels mit den Worten kommentiert hatte: „Hitler hat das einzig Richtige getan sein größter Fehler war das er welcher Am Leben gelassen hat dieser spacken“. – Aufgrund des Gesamtkontextes bezog sich dieses widerwärtige Statement wohl auf die Ermordung von Juden unter der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft.

ANDREAS DUNKER für „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“

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ARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER
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