15. April 2016
WICKEDE (RUHR) / MÜNSTER. „Schwarzfahren“ in öffentlichen Verkehrsmitteln ist kein Kavaliersdelikt sondern ein strafbares Erschleichen von geldwerten Leistungen. Dies wird jetzt hoffentlich auch einem 36-jährigen Mann aus Wickede klar, der ab sofort für acht Monate ohne Bewährung ins Gefängnis muss.
Aufgrund eines Strafvollstreckungshaftbefehls des Amtsgerichtes Schwelm nahm die Bundespolizei den 36-jährigen Deutschen aus Wickede am Donnerstagvormittag (14. April 2016) fest. Im Anschluss wurde er direkt der Justizvollzugsanstalt (JVA) Hamm zugeführt.
65 Mal bei „Schwarzfahrten“ mit öffentlichen Verkehrsmitteln erwischt
Eigentlich sollte der Wickeder nur aufgrund eines
Ermittlungsverfahrens der Bundespolizeiinspektion Münster wegen Erschleichen
von Leistungen in zehn Fällen zur polizeilichen Vernehmung in die Polizei-Wache
nach Werl kommen. – In diesem Zusammenhang wurden die persönlichen Daten des
Wickeders mit denen in einer Datenbank abgeglichen. Hierbei stellten die
Beamten der Bundespolizei fest, dass der Mann bereits von der
Staatsanwaltschaft Hagen wegen Erschleichen von Leistungen in 55 Fällen gesucht
wurde. Dabei ging es ebenfalls um „Schwarzfahrten“ mit öffentlichen
Verkehrsmitteln. – Wie hoch die Dunkelziffer eventuell weiterer Straftaten ähnlicher Form ist, bleibt das Geheimnis des Mannes.
Bereits rechtskräftig wegen einschlägiger Straftaten verurteilt
Das Amtsgericht Schwelm hatte den Täter deswegen bereits rechtskräftig verurteilt, der seine Strafe aber offenbar nicht antrat. – Deshalb folgte der 36-jährige aus Wickede wohl am Donnerstag auch nicht der amtlichen Vorladung auf die Werler Polizei-Wache. Denn dort wollten ihn Beamte der Bundespolizeiinspektion Münster zu zehn neuen Tatvorwürfen in Sachen „Schwarzfahren“ befragen.
Die Ermittlungsbeamten der Bundespolizei entschlossen sich schließlich seine Meldeanschrift in Wickede (Ruhr) aufzusuchen. Da die Beamten den Mann zunächst nicht antrafen, warteten sie vor dem Haus. Kurze Zeit später erschien der 36-Jährige.
Die Bundespolizisten hätten dem scheinbar unverbesserlichen Wiederholungstäter daraufhin sofort den Haftbefehl eröffnet und ihn festgenommen, berichtete Wolfgang Amberge von der Pressestelle der Bundespolizei in Münster am heutigen Freitag (15. April 2016) im Gespräch mit „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“.
„Taxi mit Blaulicht“ zur Justizvollzugsanstalt Hamm
Zur JVA Hamm wurde der „Schwarzfahrer“ dann in einem ganz besonderen „öffentlichen Verkehrsmittel“ chauffiert: einem „Taxi mit Blaulicht“. Dafür genügte der offene Haftbefehl als „Ticket“.
ANDREAS DUNKER für „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“