ZUE: Wieder Brandalarm – aber kein Feuer

25. April 2016

WICKEDE (RUHR). Zu einem erneuten missbräuchlichen Fehlalarm kam es am heutigen Montagabend (25. April 2016) in der „Zentralen Unterbringungseinrichtung“ (ZUE) in Wimbern. Nachdem offenbar ein Druckknopfmelder mutwillig und unbegründet eingedrückt wurde, rückten die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Wickede (Ruhr) und der Rettungsdienst des Kreises Soest sowie ein Streifenwagen der Polizei gegen 21.40 Uhr zu der Massenunterkunft für Flüchtlinge aus.

Vor Ort stellte der erste Erkundungstrupp der Wehr allerdings schnell fest, dass kein Brandfall vorlag und es sich scheinbar um eine missbräuchliche Alarmierung der Rettungskräfte handelte. Ausgerückt zu dem spätabendlichen Einsatz waren erneut Fahrzeuge und Mannschaften aus Wickede, Wimbern und Echthausen.

Bislang greife die Zwischenlösung zur Reduzierung der mißbräuchlichen Alarmierung der Rettungskräfte noch nicht, so Gemeindebrandinspektor Georg Ptacek. Er werde am morgigen Dienstag aber noch mal diesbezüglich bei den Verantwortlichen der Bezirksregierung Arnsberg vorstellig werden.

Ein leitender Polizei-Beamter hatte kürzlich im Gespräch mit „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“ erklärt, dass es sich bei der grundlosen und strafbaren Notrufbetätigung um „ein großes Hobby unserer Flüchtlinge“ handele. Und um ein für den deutschen Steuerzahler sehr teures. Denn pro Löschzug-Einsatz kalkuliere man durchschnittlich 800 Euro in Nordrhein-Westfalen. Von einem Insider aus der Bezirksregierung wurde diese Summe inoffiziell bestätigt.

Laut dem zuständigen Fachbereichsleiter Jürgen Schlautmann von der Gemeindeverwaltung Wickede (Ruhr) wurde die Brandmeldeanlage der ZUE Wimbern seit Jahresanfang bis zum 20. April 2016 insgesamt neunmal ausgelöst. Sechsmal missbräuchlich durch Druckknopfmelder sowie zweimal durch Handwerkerarbeiten und einmal bestimmungsgemäß wegen Qualmentwicklung im Küchenbereich. – Der heutige Alarm ist somit wohl der zehnte Alarm aus der ZUE Wimbern – und wieder mal ein mißbräuchlicher und somit strafbarer Fehlalarm.

Die unterschiedlichen Kosten – je nach Fahrzeug- und Helferzahl – würden der Bezirksregierung Arnsberg gemäß Satzung der Gemeinde Wickede (Ruhr) über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr mit einem Leistungsbescheid in Rechnung gestellt, erklärte Jürgen Schlautmann auf Nachfrage von "wickede.ruhr HEIMAT ONLINE" in der vergangenen Woche. Und weiter: "Zur Zeit werden von der Bezirksregierung Arnsberg , der Brandschutzdienststelle des Kreises Soest, der Gemeinde Wickede (Ruhr) und der Freiwilligen Feuerwehr Lösungen erarbeitet, die das nicht bestimmungsgemäße Auslösen der Brandmeldeanlage verhindern."

Desweiteren teilte Schlautmann schriftlich mit: "Strafanzeigen gegen Unbekannt sind bisher nicht gestellt worden, Aussicht auf Erfolg gleich null. Erst wenn „Ross und Reiter“ genannt werden können, würde ein Strafverfahren eingeleitet werden." – Die Kreispolizeibehörde hingegen forderte bislang immer die Anzeige jeder bekannt gewordenen Straftat, egal wie die Chance auf einen Ermittlungserfolg ist.

Ob nicht angezeigte mutwillige Fehlalarme überhaupt in der oben erwähnten Landesstatistik enthalten sind, bleibt fraglich.


WICHTIGE ANMERKUNG DER REDAKTION: Als Redaktion möchten wir im Zuge der Berichterstattung über die wiederholten Fehlalarme in der Flüchtlingsunterkunft in Wimbern ausdrücklich darauf hinweisen, dass man zwar nicht mehr von Einzelfällen bei der missbräuchlichen Alarmierung der Rettungskräfte sprechen kann, sehr wohl aber berücksichtigen muss, dass es sich um Einzeltäter handelt, die die Gesamtheit der rechtschaffenen Asylsuchenden in Verruf bringt. Bei aktuell bis zu 480 Bewohnern in der ZUE verursacht ein einzelner Straftäter, der zu unrecht eine Brandmeldung auslöst, einen riesigen Ärger. Alle anderen Flüchtlinge sind allerdings selbst "Opfer" dieses einen Idioten (der Kraftausdruck darf an dieser Stelle ausnahmsweise mal in einem journalistischen Text verwendet werden). Denn alle Bewohner eines Gebäudekomplexes müssen nach dem ausgelösten Alarm erst einmal evakuiert werden und draußen im Freien warten, bis die Feuerwehr den Fehlalarm bestätigt und die Rückkehr der Menschen ins Gebäude wieder genehmigt. Also: So sehr man sich über Notruf-Missbräuche auch aufregen mag, eine Pauschalverurteilung der Flüchtlinge in diesem Zusammenhang wäre ungerecht und dumm. Hier gilt es differenziert zu denken, so schwer einem dies bei allen Emotionen auch fallen mag.

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Bislang eine Einbahnstraße ohne Ausweg: die mißbräuchlichen Alarmierungen der Feuerwehr durch unbekannte Einzeltäter aus der Massenunterkunft für Flüchtlinge in Wimbern. ARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER
Bislang eine Einbahnstraße ohne Ausweg: die mißbräuchlichen Alarmierungen der Feuerwehr durch unbekannte Einzeltäter aus der Massenunterkunft für Flüchtlinge in Wimbern. ARCHIVFOTO: ANDREAS DUNKER