ZUE Wimbern: Algerier und Marokkaner im Fokus der Behörden

12. April 2016

WIMBERN / NRW. Die biometrischen Daten sowie weitere Angaben von Geflüchteten aus Algerien und Marokko erfassen Behördenmitarbeiter am heutigen Dienstag (12. April 2016) im Rahmen der landesweiten Schwerpunktaktion „AlMa“. – Betroffen davon war heute in aller Frühe auch die „Zentrale Unterbringungseinrichtung“ (ZUE) in Wimbern, wie die Bezirksregierung Arnsberg und die Kreispolizeibehörde Soest gegenüber „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“ bestätigten.


Bei der seit 6 Uhr landesweit durchgeführten Aktion geht es um die Feststellung des Aufenthaltsstatus' von Geflüchteten aus Algerien und Marokko sowie eine eindeutige Erfassung dieses Personenkreises anhand biometrischer Merkmale.

Damit sollen unter anderem Mehrfachidentitäten ausgeschlossen und eine spätere eindeutige Identifizierung ermöglicht werden. Ferner erfolgt ein Abgleich mit nationalen und internationalen Datenbanken, um eine mögliche Verbindung zu bereits verübten Straftaten auszuschließen.

Beteiligt an der Großaktion sind die Bezirksregierung Arnsberg, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie die kommunalen Ausländerbehörden und die Polizei.

Unmittelbare Entscheidung bezüglich eines Asylantrages verlangt

In 33 landeseigenen Unterkünften – darunter die „ZUE“ in Wimbern – werden Geflüchtete aus Algerien und Marokko heute überprüft und mussten sich unmittelbar entscheiden, ob sie in Deutschland Asyl beantragen oder nicht.

Entscheidet sich ein Geflüchteter dazu, den Asylantrag zu stellen, wird er mittels von der Bezirksregierung organisierten Bustransfers zu einer Registrierungsstelle des BAMF gebracht. Dort wird sein Asylantrag vorbereitet und außerdem per Fast-ID-Verfahren ein sofortiger Abgleich mit Daten aus Strafverfahren durchgeführt. Außerdem wird überprüft, ob der Antragsteller bereits in einem anderen EU-Staat einen Asylantrag gestellt hat.

Entscheidet sich ein Migrant gegen einen Asylantrag, steht er damit unverzüglich im Verdacht des illegalen Aufenthaltes in Deutschland.

In diesem Fall wird durch die örtlich zuständige Kreispolizeibehörde ein Strafermittlungsverfahren eingeleitet und die Person ebenfalls erkennungsdienstlich mittels des sogenannten Fast-ID-Verfahrens behandelt. ### Im Anschluss werden diese Migranten dann von den örtlichen Ausländerbehörden über die mit dem unerlaubten Aufenthalt in Deutschland einhergehende Ausreiseverpflichtung aufgeklärt. – In Wimbern gab es heute aber wohl keinen solchen Fall. Jedenfalls war einem Sprecher des Kreises bislang kein Einsatz des Soester Ausländeramtes in der ZUE bekannt.

Eindeutige Klärung des Aufenthaltsstatus' von Geflüchteten aus Algerien und Marokko

In beiden Fällen wird übrigens der Aufenthaltsstatus der Migranten eindeutig geklärt. Denn nur bei illegalem Aufenthalt in Deutschland oder einem abgeschlossenes Asylverfahren mit negativem Bescheid ist eine rechtssichere Rückführung der Menschen in ihre Heimatländer möglich. Dabei liegen bei Geflüchteten aus Algerien und Marokko nur in den seltensten Fällen ausreichend Asylgründe vor.

„Mit der flächendeckenden Einführung des neuen Ankunftsnachweises in NRW am 7. März werden alle neu ankommenden Flüchtlinge in einem gemeinsamen Registrierungsschritt durch Land und Bund erfasst. Zugleich befinden sich jedoch in den Landeseinrichtungen noch Menschen, die vor dem 7. März eingereist sind und deshalb bisher nur den ersten Registrierungsschritt des Landes durchlaufen haben“, heißt es in einer ersten Mitteilung an die Medien seitens der Bezirksregierung. Und weiter: „Mit der heutigen Schwerpunktaktion werden sie den aktuell eintreffenden Flüchtlingen gleichgestellt und in gleicher Weise überprüft.“

Von der heutigen Aktion „AlMa“ waren neben Wimbern auch die Zentralen Unterbringungseinrichtungen beziehungsweise Notunterkünfte in Ahlen, Arnsberg, Bad Berleburg, Bergkamen, Bergisch-Gladbach, Castrop-Rauxel, Duisburg, Eschweiler, Essen, Geilenkirchen, Geldern, Hamm, Hagen, Hennef, Ibbenbüren, Kerken, Leverkusen, Lippstadt, Lünen, Möhnesee, Monschau, Neuss, Oberhausen, Rees, Reken, Rheinberg, Rüthen, Siegburg, Soest, Stolberg, Voerde und Wermelskirchen betroffen.

Über den weiteren Verlauf der Behörden-Aktion werden wir noch aktuell berichten.

ANDREAS DUNKER für „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“


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Schild vor der Zentralen Unterbringungseinrichtung für Asylsuchende (ZUE) in Wimbern SYMBOLFOTOT: ANDREAS DUNKER
Schild vor der Zentralen Unterbringungseinrichtung für Asylsuchende (ZUE) in Wimbern SYMBOLFOTOT: ANDREAS DUNKER